Unternehmen können Kopftuch am Arbeitsplatz verbieten, Top-EU-Gerichtsurteile – POLITICO



Privatunternehmen können Mitarbeitern das Tragen von Kopftüchern bei der Arbeit verbieten, urteilte das oberste Gericht der EU am Donnerstag.

Im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union heißt es, dass Unternehmen im Rahmen eines weitgehenden Verbots „jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, philosophischer oder religiöser Überzeugungen am Arbeitsplatz“ das Tragen religiöser Symbole durch Unternehmen einschränken könnten.

Die Begründung, so das Gericht, sei „das Bedürfnis des Arbeitgebers, sich gegenüber Kunden neutral zu präsentieren oder soziale Auseinandersetzungen zu verhindern“.

Das Luxemburger Tribunal betonte jedoch, dass die Gerichte in den EU-Ländern sorgfältig prüfen sollten, ob das Kopftuchverbot ein „echtes Bedürfnis“ des Arbeitgebers darstellt. In dem Urteil heißt es, dass die Gerichte auch die Rechte und Interessen eines Arbeitnehmers prüfen und die nationalen Gesetze zur Religionsfreiheit positiv bewerten sollten.

Der Fall wurde von zwei muslimischen Frauen in Deutschland eingebracht, denen wegen des Tragens eines Kopftuchs der Arbeitsplatz verwehrt wurde – eine arbeitet als Sonderpädagogin, eine andere ist Verkäuferin bei einer Apotheke. Nach der Rückkehr aus der Elternzeit mussten beide ihre Schals ablegen.

Die deutschen Gerichte brachten die Fälle vor das oberste Gericht der EU und baten um Rat zur EU-Arbeitsrichtlinie.

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