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Unternehmen können Kopftuch am Arbeitsplatz verbieten, Top-EU-Gerichtsurteile – POLITICO
Privatunternehmen können Mitarbeitern das Tragen von Kopftüchern bei der Arbeit verbieten, urteilte das oberste Gericht der EU am Donnerstag.
Im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union heißt es, dass Unternehmen im Rahmen eines weitgehenden Verbots „jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, philosophischer oder religiöser Überzeugungen am Arbeitsplatz“ das Tragen religiöser Symbole durch Unternehmen einschränken könnten.
Die Begründung, so das Gericht, sei „das Bedürfnis des Arbeitgebers, sich gegenüber Kunden neutral zu präsentieren oder soziale Auseinandersetzungen zu verhindern“.
Das Luxemburger Tribunal betonte jedoch, dass