Meine Autovermietung hat mir Wochen nach Rückgabe des Fahrzeugs fälschlicherweise den fehlenden Reifen in Rechnung gestellt. Was kann ich tun? Der Verbraucheranwalt DEAN DUNHAM antwortet

Wir haben ein Auto für einen Ausflug in und um Florenz gemietet. Wir gaben das Auto zurück, es wurde überprüft und der korrekte Betrag wurde von meiner Kreditkarte abgebucht. Aber drei Wochen später wurde mir von derselben Kreditkarte ein Ersatzreifen abgebucht, der offenbar im Kofferraum fehlte.

Welche Rechte habe ich?

EK per E-Mail

Dem Kunden wurde ein Ersatzreifen in Rechnung gestellt, der offenbar drei Wochen nach Rückgabe des Wagens im Kofferraum fehlte

DEAN DUNHAM ANTWORT: Als Sie das Auto abgeholt haben, hätte ein Vertreter der Autovermietung das Auto in Ihrer Anwesenheit inspizieren und ein Check-out-Formular ausfüllen sollen, in dem der Zustand detailliert beschrieben wurde, einschließlich etwaiger Vorschäden wie Kratzer im Lack und alle anderen wichtigen Dinge, wie zum Beispiel ein fehlendes Reserverad. Ebenso hätte der Vertreter des Vermieters bei der Rückgabe des Fahrzeugs eine weitere Inspektion durchführen und ein Check-in-Formular ausfüllen müssen, um festzustellen, ob Sie neue Schäden verursacht haben oder ob während Ihres Mietzeitraums andere Probleme mit dem Fahrzeug aufgetreten sind mieten. Sie sollten daher den Inhalt dieser beiden Dokumente überprüfen, da Sie davon ausgehen würden, dass ein fehlender Ersatzreifen insbesondere auf dem Check-in-Formular vermerkt wird.

Wenn auf dem Check-in-Formular kein Hinweis auf ein fehlendes Reserverad steht oder im Check-out-Formular vermerkt ist, dass das Fahrzeug über kein Reserverad verfügte, richten Sie Ihre Beschwerde schriftlich an den Vermieter. In Ihrer Beschwerde sollten Sie deutlich darauf hinweisen, dass kein Reserverad vorhanden war, und hervorheben, dass dies durch das Check-out- und/oder Check-in-Formular belegt ist – und eine sofortige Rückerstattung verlangen.

Wenn der Vermieter Ihre Rückerstattung ablehnt, können Sie sich an Ihren Kreditkartenanbieter wenden und einen Anspruch gemäß Abschnitt 75 geltend machen. Es ist wichtig, dass Sie Ihrem Kartenanbieter alle Beweise vorlegen und hervorheben, dass es keine Beweise gibt, die die Position des Vermieters stützen, dass das Auto während der Mietzeit über ein Reserverad verfügte. Unter diesen Umständen sollte Ihr Anspruch gemäß Abschnitt 75 erfolgreich sein.

Diese Frage unterstreicht die Bedeutung der Check-out- und Check-in-Formulare bei der Anmietung eines Fahrzeugs. Lassen Sie den Vertreter des Vermieters die Formulare nicht einfach ungeprüft ausfüllen, sondern schauen Sie sie sich genau an und stellen Sie sicher, dass Sie zufrieden sind, dass die Formulare den Zustand des Fahrzeugs genau wiedergeben. Ich empfehle Verbrauchern außerdem immer, zu Beginn und am Ende der Mietzeit zahlreiche Fotos vom Fahrzeug zu machen. Es ist dieser unschätzbare Beweis, der Sie schützt, wenn der Vermieter fälschlicherweise behauptet, Sie hätten einen Schaden verursacht oder etwas aus dem Fahrzeug entfernt.


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