Rechtsstreit um deutsche Wahlen geht in Runde zwei – EURACTIV.com

Nur noch wenige Tage bis zum Wahltag zur Bundestagswahl befindet sich forsa, eines der größten Meinungsforschungsinstitute, in einem Rechtsstreit mit der deutschen Bundestagswahlbehörde.

Die Fehde begann im August, als der Bundeswahlleiter und Leiter des Statistischen Bundesamtes, Georg Thiel, ein namentlich nicht genanntes Institut wegen Verstoßes gegen das gesetzlich vorgeschriebene Wahlgeheimnis durch Einbeziehung der Briefwahlstimmen aufforderte. an Wählern in seiner Umfrage.

Es wäre „verrückt“, Mail-in-Wähler zu fragen, wen sie wählen würden, obwohl sie schon gewählt haben, sagte forsa-Gründer Manfred Güllner im Gespräch mit Größe.

Daher fragt sein Institut die Befragten, ob sie bereits per Post abgestimmt haben und wenn ja, für wen.

Bei einer Wahl, bei der voraussichtlich mehr als 40 % der Stimmen per Post abgegeben werden, ändert sich die Dynamik der Umfragedaten durch das Einbeziehen von Daten von Mail-In-Wählern.

Infolgedessen verfügt forsa auch über einen genauen geheimen Satz von Mail-In-Umfragen, was bedeutet, dass ihre Gesamtumfragen weniger wahrscheinlich sind, dass sie falsch sind. Es gibt auch geheime Mail-In-Umfragen (die mindestens 40% des Wahlergebnisses abbilden).

Das sagten die Institute Allenbach und Civey Größe dass auch sie die Stimmen der Mail-in-Wähler in ihre Umfragen einbezog.

Für Thiel verstößt sowohl die Aufnahme von Briefwahlstimmen als auch deren Sammlung eindeutig gegen Bundesrecht.

Rechtliche Herausforderung

Forsa hat einstweilige Verfügung und Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden mit der Begründung eingereicht, Thiels Haltung „beraube uns unserer Arbeitsgrundlage“.

Die einstweilige Verfügung wurde am 7. September eingereicht und ist bereits zu Gunsten von forsa entschieden, gegen die die Bundeswahlbehörde Berufung eingelegt hat. Die am 9. September eingereichte Klage sei noch anhängig, sagte ein Sprecher des Gerichts gegenüber EURACTIV.

Die Entscheidung wurde daraufhin am 17. September vom Hessischen Verwaltungsgericht ausgesetzt.

Ein Sprecher der Bundestagswahlbehörde sagte gegenüber EURACTIV, dass ein rechtskräftiges Urteil vor dem 26.

Das forsa-Institut teilte EURACTIV mit, dass es sich weder zu der Angelegenheit noch zu den laufenden Rechtsstreitigkeiten, an denen das Institut beteiligt ist, äußern werde.

[Edited by Benjamin Fox]


source site

Leave a Reply