Die Anwaltskammer von Wisconsin wird das „Diversity“-Praktikum im Rahmen einer rechtlichen Regelung nicht länger auf Bewerber aus ethnischen Minderheiten und LGBT beschränken

Im Rahmen der Einigung wird die Staatsanwaltschaft ihre Definition von „Vielfalt“ ändern, um eine Reihe von Standpunkten und Interessen einzubeziehen.

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