Deutschland Spitzenreiter bei der Zulassung von Arzneimitteln gegen metastasierende Brustkrebserkrankungen, mit einigen Schluckauf – EURACTIV.com

Während das deutsche Gesundheitssystem bei der Bereitstellung von Medikamenten zur Behandlung von metastasierendem Brustkrebs europaweit führend ist, gibt es noch Probleme, da einige wichtige Medikamente vom Markt genommen wurden.

Nach Schätzungen des Zentrums für Krebsregisterdaten (ZfKD) des Robert-Koch-Instituts treten in Deutschland jährlich etwa 18.000 Neuerkrankungen an metastasiertem Brustkrebs auf.

Obwohl metastasierter Brustkrebs nicht heilbar ist, können moderne Therapieformen die Lebensqualität der Patientinnen deutlich verbessern und ihre Lebensdauer verlängern, sodass eine schnelle Behandlung der Erkrankung unabdingbar ist.

Deutschland ist europaweit führend bei der Bereitstellung neuer Therapieformen.

„Allgemein würde ich sagen, dass Deutschland eines der versorgungsstärksten Länder ist“, sagte Diana Lüftner, Geschäftsführerin der Deutschen Stiftung für junge Krebserkrankungen, gegenüber EURACTIV.

Denn ab dem Tag, an dem die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) einen Wirkstoff zulässt, haben alle gesetzlich Versicherten in Deutschland Anspruch auf das neue Medikament gegen Kostenübernahme durch die Versicherung.

„Damit haben wir ein Alleinstellungsmerkmal, da dies in anderen Ländern nicht der Fall ist, wo es viel mehr Einschränkungen oder Verzögerungen bei der Zulassung gibt“, betonte Lüftner.

Während in anderen Ländern vor dem Inverkehrbringen eines Medikaments langwierige Preisverhandlungen zwischen Krankenkassen und Arzneimitteln stattfinden, ist es in Deutschland umgekehrt.

Nachdem die EMA ein Medikament zugelassen hat, geht es direkt auf den deutschen Markt und steht dort den Patienten zur Verfügung. Im ersten Jahr kann der Hersteller dann den Preis des Medikaments frei festlegen, während die Krankenkassen die Behandlungskosten übernehmen.

„Alle Patientinnen mit gesetzlicher Krankenversicherung haben Anspruch auf die genehmigten Innovationen, und da ist Deutschland meiner Meinung nach schon fast einzigartig“, sagt Eva Schumacher-Wulf, Chefredakteurin des Brustkrebsmagazins Mamma Mia, sagte EURACTIV.

Preisverhandlungen zwischen Herstellern und dem Gemeinsamen Bundesausschuss – dem höchsten Entscheidungsgremium von Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern – beginnen dann nach einem Jahr im sogenannten AMNOG-Verfahren.

Doch genau dieser Punkt wird am meisten kritisiert, denn in der Vergangenheit hat es Fälle gegeben, in denen der Hersteller Behandlungsmedikamente gegen metastasierenden Brustkrebs vom Markt nahm, nachdem die Verhandlungen gescheitert waren.

Schumacher-Wulf betonte, dass Preisverhandlungen oft „nicht immer zu Gunsten der Patienten enden“.

Deutsche Patienten sind dann auf Einzelimporte aus anderen Ländern angewiesen, da die Wirkstoffe noch in der EU zugelassen sind. Dies ist mit einem hohen bürokratischen Aufwand bei gleichzeitig steigenden Kosten durch den Import verbunden.

Medikamente vom Markt nehmen

Es sind Fälle bekannt, in denen Unternehmen ein Medikament vom Markt genommen haben, nachdem Verhandlungen mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss gescheitert waren.

Inzwischen werden diese Medikamente aus anderen Ländern importiert, wo sie nicht nur zugelassen, sondern auch am günstigsten angeboten werden.

In einigen Fällen hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Verhandlungen mit dem Hinweis auf fehlende Zusatznutzen abgebrochen.

Ihre Methodik zur Bewertung des Zusatznutzens von Arzneimitteln wurde jedoch von der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie kritisiert, die ihrerseits angibt, dass diese Arzneimittel für einige Patientinnen mit metastasiertem Brustkrebs einen Zusatznutzen haben.

„Wir müssen diesen systematischen Fehler politisch angehen“, sagte Lüftner gegenüber EURACTIV. Das AMNOG-Verfahren sei zwar grundsätzlich positiv, aber es habe „Stoffe getroffen, die wir im Einzelfall sehr gut einsetzen könnten und es besteht bereits ein sehr hohes Missbrauchsrisiko“, betonte sie weiter.

Es gibt mehrere Gründe für einen Hersteller, einen so drastischen Schritt zu gehen und ein ganzes Medikament vom lukrativen deutschen Markt zu nehmen.

Auf der einen Seite spekulieren Unternehmen auf eine stärkere Position in Preisverhandlungen durch eine Verbesserung der Datenbasis und halten ihre Medikamente daher kurzfristig vom deutschen Markt zurück.

Vor allem aber nutzen mehr als 30 Länder weltweit die Ergebnisse des deutschen AMNOG-Prozesses als Leitfaden für ihre eigenen Preisverhandlungen.

Wenn Hersteller ihre Preise in Deutschland nicht durchsetzen können, „wollen sie lieber nicht in Deutschland auf den Markt kommen und dafür in mehr als 30 Ländern einen vernünftigen Preis haben“, so Lüftner.

Ein weiteres umstrittenes Thema ist die Früherkennung, die insbesondere im prämetastasierten Stadium, in dem Brustkrebs noch heilbar ist, wichtig ist.

„Insgesamt ist es wichtig, dass die Krankheit so früh wie möglich erkannt wird“, betont Schumacher-Wulf.

Deutschland hat bereits zwischen 2004 und 2009 ein bundesweites Brustkrebs-Früherkennungsprogramm zur Früherkennung eingeführt, das alle zwei Jahre Frauen zwischen 50 und 69 Jahren zu einer Vorsorgeuntersuchung einlädt.

Zudem wird derzeit eine Ausweitung der Altersgrenze auf alle Frauen zwischen 45 und 74 Jahren vorgenommen diskutiert des Gemeinsamen Bundesausschusses, da die europäische Brustkrebs-Leitlinie Empfehlungen enthält, das Screening auf diese Altersgruppen auszudehnen.

Allerdings sind sich Experten nicht einig, ob eine solche Altersverlängerung plausibel ist.

Schumacher-Wulf etwa betonte, dass es insbesondere für jüngere Frauen mehr Angebote geben solle. „Ich sage, 50 ist einfach zu spät“, warnte sie.

Lüftner hingegen sagte, eine Verlängerung der Altersgrenze nach unten sei nicht sehr effektiv, da Brustkrebs vor allem bei Frauen über 50 auftritt.

Das Screening jüngerer Patienten würde nur zu unnötigen Biopsien und anderen Untersuchungen führen und „das ist nicht der Zweck des Screenings“, sagte sie.

[Edited by Zoran Radosavljevic]


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