Der deutsche Inlandsgeheimdienst kann weiterhin die rechtsextreme AfD überwachen, entscheidet das Oberste Gericht – POLITICO

Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster sagten, die Einstufung der AfD als mutmaßlich extremistische Organisation sei mit Äußerungen von Politikern der Partei über Einwanderer und Muslime in Deutschland gerechtfertigt.

Dem Gericht seien „eine Vielzahl an Äußerungen bekannt, die sich gegen Migranten richten und diese ungeachtet des Ausmaßes ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft systematisch ausgrenzen und ihre vollwertige Zugehörigkeit zum deutschen Volk trotz ihrer deutschen Staatsbürgerschaft in Frage stellen“, hieß es in einer Stellungnahme des Gerichts Montag veröffentlicht.

Die Richter seien „überzeugt, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen und gegen das Demokratieprinzip richten“, heißt es in der Stellungnahme.

Politiker der deutschen Drei-Parteien-Koalition lobten das Urteil.

Das Urteil zeige, dass „unser Rechtsstaat über Instrumente verfügt, die unsere Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen“. Das sagte die deutsche Innenministerin Nancy Faeser.

Die deutsche Verfassung – die in vielerlei Hinsicht gefälscht wurde, um eine Wiederholung der Machtergreifung der Nazis zu verhindern – enthält Maßnahmen, die antidemokratische Parteien daran hindern sollen, demokratische Mittel zur Machtergreifung einzusetzen. Einige Politiker in Deutschland plädieren sogar für ein gesetzliches Verbot der AfD.


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