Das deutsche Arbeitsgericht stellt fest, dass der Tesla-Betriebsrat gegen die Wahlregeln der Gewerkschaft verstoßen hat

Der Betriebsrat von Tesla berief diesen Monat eine Neuwahl ein und forderte, dass Kandidaten bis zum 15. Februar aufgestellt werden müssten. Das Arbeitsgericht entschied jedoch, dass dies zu früh sei, da die deutschen Vorschriften eine Pause von zwei Jahren zwischen den Wahlkämpfen vorsähen.

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