Das Bundesgesetz über medizinische Notfallbehandlung und Arbeit, bekannt als EMTALA, verlangt von Krankenhäusern, medizinisch notwendige Pflege bereitzustellen, um Patienten in Notfallsituationen zu stabilisieren.
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Das Bundesgesetz über medizinische Notfallbehandlung und Arbeit, bekannt als EMTALA, verlangt von Krankenhäusern, medizinisch notwendige Pflege bereitzustellen, um Patienten in Notfallsituationen zu stabilisieren.
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