Mein Rasenmäher wurde aus unserem Gartenschuppen gestohlen. Die Versicherungsgesellschaft sagt, die Tür hätte mit einem Schloss versehen werden sollen, sie zahlt also nicht. Ist das richtig? JJ Ilfracombe
Der Verbraucheranwalt Dean Dunham antwortet: Obwohl viele Hausratversicherungen die Deckung von Schuppen und anderen Nebengebäuden auf Ihrem Grundstück beinhalten, ist es immer ratsam, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen. Der Wortlaut der Policen kann von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen sehr unterschiedlich sein,