Das Mindestalter, ab dem Sie eine private Altersvorsorge in Anspruch nehmen können, wird am 6. April 2028 über Nacht von 55 auf 57 Jahre angehoben.
Das bedeutet, dass Menschen Mitte bis Ende 40 und Anfang 50 mit der Vorausplanung beginnen müssen, wenn sie vorzeitig in Rente gehen möchten oder beabsichtigen, einen Teil ihrer Rentenersparnisse für die Begleichung von Schulden wie Hypotheken oder für andere wichtige Ausgaben zu verwenden.
Es ist besonders wichtig, sich über die Altersgrenzen für Ihre berufliche und