Reformen des slowakischen Strafgesetzbuchs können zu möglichen Geldstrafen und zur Aussetzung von EU-Fonds führen – Euractiv

Die Europäische Kommission hat Bratislava gewarnt, dass ihr ein Bußgeld oder eine vollständige Aussetzung europäischer Gelder drohen könnte, da die Reform des Strafgesetzbuchs durch die Regierung möglicherweise die Einhaltung von EU-Richtlinien durch das Land beeinträchtigen könnte, heißt es in zwei Briefen, die Euractiv Slowakei vorliegen.

Aus den Briefen, deren Existenz erstmals von der slowakischen Oppositionspartei Progressive Slowakei aufgedeckt wurde, geht hervor, dass das Justizministerium und die EU-Kommission seit Dezember 2023 in intensiver Kommunikation über die geplanten Änderungen stehen.

Die Reform, die letzte Woche verabschiedet wurde und auf die Unterschrift oder das Veto des Präsidenten wartet, schafft die Sonderstaatsanwaltschaft ab, schwächt den Whistleblower-Schutz und reduziert Strafen und Verjährungsfristen für schwere Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung und Korruption.

Der jüngste Brief wurde von EU-Kommissar Didier Reynders am 8. Februar verfasst, als das slowakische Parlament das umstrittene Gesetz verabschiedete.

Er sagte, die geplanten Reformen „scheinen direkte und erhebliche negative Auswirkungen auf das EU-Recht zu haben“ und äußerte sich besorgt über das „Risiko eines irreparablen Schadens“, insbesondere für die finanziellen Interessen der Union.

„Die Kommission ist bestrebt, diese Interessen bei Bedarf zu schützen“, fuhr Reynders fort, „auch durch Vertragsverletzungsverfahren und Verfahren gemäß der Konditionalitätsverordnung und der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität“.

Angesichts der Schwere der vorgebrachten rechtlichen Bedenken forderte er die Regierung von Premierminister Robert Fico auf, das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren auszusetzen, bis sie überzeugt sei, dass die Bedenken der Kommission ausreichend ausgeräumt worden seien.

In dem anderen Brief, der im Januar verschickt wurde, wurden die Einwände Brüssels detailliert dargelegt. Es warnte, dass einige der vorgeschlagenen Änderungen „im Einklang mit der Richtlinie zur strafrechtlichen Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union“ (PIF-Richtlinie) stünden.

Wenn beispielsweise erklärt wird, dass die Beeinträchtigung der finanziellen Interessen der EU nicht mit einer Freiheitsstrafe, sondern mit einer Geldstrafe oder einem Gewerbeverbot geahndet werden soll, würde dies „einen Rückgang des Schutzniveaus darstellen und möglicherweise zu einem Mangel an Schutz führen.“ Wirksamkeit und ausreichende Abschreckung“.

Darüber hinaus hätte die vorgeschlagene Abschaffung der Spezialstaatsanwaltschaft, die bei PIF-Straftaten eine entscheidende Rolle spielt, schwerwiegende Folgen für die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) – sie würde einen Verlust an Fachwissen und Effizienz in ihren Fällen bedeuten.

Die durch die Änderungen vorgeschlagene kürzere Verjährungsfrist für PIF-Straftaten würde auch dazu führen, dass die EPPO schätzungsweise 20 % ihrer laufenden Fälle abweist, warnte der sechsseitige Brief.

Trotz der Ernsthaftigkeit der Briefe ist die slowakische Regierung weiterhin zuversichtlich, dass es zu einer positiven Lösung kommen wird. „Es wird vom Justizministerium mitgeteilt, und es wird nichts passieren. „Es werden weiterhin EU-Gelder in die Slowakei fließen“, sagte Richard Raši, der für Kohäsionsfinanzierung zuständige Minister.

[Edited by Alice Taylor]

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