Österreichisches Gericht verweist Schrems’ Facebook-Beschwerde an EU-Gericht – EURACTIV.com


Der österreichische Oberste Gerichtshof hat den Europäischen Gerichtshof um Klärung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Facebook gebeten, nachdem der Datenschutzaktivist Max Schrems einen Fall vorgebracht hatte. Der Gerichtshof in Luxemburg wird nun entscheiden, ob der US-Riese das Datenschutzregime der EU seit Inkrafttreten 2018 respektiert. EURACTIV Deutschland berichtet.

Sollte das EU-Gericht zugunsten von Schrems entscheiden, könnten Facebook Millionen von Klagen von Nutzern ausgesetzt sein, die auf Schadensersatz klagen könnten.

„Fast jede Datennutzung, mit der Facebook in der EU Gewinne macht, basiert auf dieser Umgehung. Sollte Facebook vor dem EuGH verlieren, müssten sie nicht nur den Missbrauch von Daten einstellen und illegal gesammelte Daten löschen, sondern Millionen von Nutzern auch Schadensersatz leisten. Wir freuen uns daher sehr über die Überweisung“, sagte Schrems am Dienstag (20. Juli).

Dies ist das dritte Verfahren gegen Facebook, das Schrems vor den EU-Gerichtshof bringt. Bei den anderen beiden ging es um die Konformität des EU-US-Datentransferabkommens mit den europäischen Datenschutzvorschriften. 2015 erklärte der EuGH das Safe-Harbor-Transferabkommen für rechtswidrig, im Juli 2020 entschied er, dass das Privacy-Shield-Abkommen nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar sei.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Oberste Gerichtshof Österreichs äußerte Zweifel insbesondere an der Rechtsgrundlage, die Facebook für die Verarbeitung personenbezogener Daten verwendet.

Bis zum Inkrafttreten der DSGVO hatte Facebook argumentiert, dass Nutzer Facebook ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Daten gegeben hätten.

Doch mit der Verschärfung der Einwilligungspflichten durch die DSGVO hat Facebook die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung geändert. Grundlage der Datenverarbeitung ist statt der „Einwilligung“ ein Vertrag mit den nun angebotenen Facebook-Diensten als Gegenleistung für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer.

Die „Kernfrage“ lautet laut dem österreichischen Gerichtsurteil, ob Facebook die strengere Rechtsgrundlage der Einwilligung durch die Umdeutung seiner Dienste als vertragliche Leistung „unterlaufen“ wolle.

So hatte Schrems’ Anwältin Katharina Raabe-Stupping in einer Stellungnahme argumentiert. Der EuGH werde nun „Klarheit für alle schaffen und für einheitliche Regeln sorgen“, ergänzte Raabe-Stupping.

Der EU-Gerichtshof wird auch prüfen, ob die Verwendung personenbezogener Daten aus anderen Quellen – wie etwa Werbung – mit dem in der DSGVO verankerten Grundsatz der Datensparsamkeit vereinbar ist. Dies könne zur Folge haben, dass „Facebook dann möglicherweise auch bei gültiger Einwilligung nicht mehr alle Daten für Werbung verwenden darf“, so Schrems. Auch könnte Facebook untersagt werden, sensible Daten herauszufiltern – etwa die sexuelle Orientierung oder politische Ansichten der Nutzer.

Teilerfolge und Facebooks Reaktion

Obwohl die sensibelsten Fragen an den Gerichtshof in Luxemburg weitergeleitet wurden, konnte Schrems in Wien bereits einen Teilerfolg erzielen, als der österreichische Oberste Gerichtshof in einem Teilurteil feststellte, dass der US-Riese ihm keinen vollständigen Zugriff auf die über ihn gespeicherten Daten gewährt hatte. Das Gericht sprach ihm symbolische 500 Euro Schadenersatz zu.

Facebook erwäge derzeit die Auswirkungen des Urteils, sagte ein Sprecher gegenüber EURACTIV und fügte hinzu, dass der EuGH noch nicht über die österreichische Verweisung an den EU-Gerichtshof entschieden habe. „Wir werden sehen müssen, wohin das zuerst geht“, fügte der Sprecher hinzu.

„Wir bekennen uns zu den Grundsätzen der DSGVO und haben unser Geschäft grundlegend verändert, um unseren Nutzern eine sinnvolle Transparenz und Kontrolle über ihre Daten zu geben.“ sagte der Sprecher.

[Edited by Benjamin Fox]





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