Kfz-Steuer: Autofahrer fordern Road Pricing zur Einbeziehung von Oldtimern und Elektrofahrzeugen

Das Fahrzeug wird nicht von der Steuer befreit, wenn es zu Miet- oder Entgeltzwecken verwendet wird oder wenn es gewerblich für ein Gewerbe oder Unternehmen verwendet wird.

Seit dem 20. Mai 2018 basiert der Grenzwert für die Befreiung von der MoT-Prüfung auf einem gleitenden Fahrzeugalter von 40 Jahren, was bedeutet, dass die meisten Fahrzeuge vor mindestens 40 Jahren gebaut oder zugelassen wurden und sich für den Status „Vehicle of Historic Interest“ (VHI) qualifizieren , benötigen keine jährliche TÜV-Prüfung mehr.

Um sich als Fahrzeug von historischem Interesse zu qualifizieren, darf das Fahrzeug gemäß Definition des Verkehrsministeriums in den letzten 30 Jahren gegenüber seiner ursprünglichen Spezifikation nicht „wesentlich verändert“ worden sein.

„Wesentlich verändert“ bezieht sich laut Classic Cars Magazine auf technische Standards, nicht auf Originalität.


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