EU-Gleichstellungsstellen und der Kampf gegen Rassendiskriminierung – EURACTIV.com


Die Gleichstellungsstellen der EU haben ein erhebliches Potenzial, zu gleichberechtigteren Gesellschaften beizutragen, und sie haben sich als wirksame Vermittler des Wandels erwiesen.

Im vergangenen September hat die Europäische Kommission einen EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des Rassismus vorgeschlagen, in dem Maßnahmen zur Bekämpfung des strukturellen Rassismus festgelegt und finanzielle Unterstützung für nationale positive Maßnahmen bereitgestellt werden.

Die EU-Exekutive plant auch, ihren bestehenden Rechtsschutz, wie die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse, zu überprüfen und bis 2022 neue Gesetze vorzulegen, insbesondere im Bereich der Strafverfolgung.

Gleichzeitig sind die Gleichbehandlungsstellen der EU und der Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung für die Förderung der Gleichstellung sowie für die Umsetzung und Überwachung der EU-Gesetzgebung zur Gleichbehandlung.

Dieser Sonderbericht untersucht ihre aktuellen Arbeitsbedingungen und was erforderlich ist, um ihren Beitrag zur Umsetzung der EU-Gesetzgebung wirksam zu machen.





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