Disney argumentierte, es habe „ein verfassungsmäßiges Recht, seinen künstlerischen Ausdruck nicht mit Caranos Rede in Verbindung zu bringen“, und verwies dabei auf den Ersten Verfassungszusatz.
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Disney argumentierte, es habe „ein verfassungsmäßiges Recht, seinen künstlerischen Ausdruck nicht mit Caranos Rede in Verbindung zu bringen“, und verwies dabei auf den Ersten Verfassungszusatz.
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