Deutschland macht großen Schritt zur Netzintegration von Elektroautos – EURACTIV.de

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesnetzagentur ermächtigt, den Rahmen für die Einführung von Elektrofahrzeugen (EVs) in das Netz zu definieren und sie als ferngesteuerte Batterien zum Ausgleich der Stromnachfrage zu nutzen.

Der schnellere Hochlauf von Elektrofahrzeugen, die obligatorische Einführung von Wärmepumpen, die Unterstützung engagierter Verbraucher, ein Urteil des obersten EU-Gerichtshofs und die Forderungen aus dem EU-Klimapaket „Fit for 55“ machten eine Überarbeitung des deutschen Stromnetzes erforderlich, um ferngesteuert zu integrieren Verbrauchsgeräte, erklärte der Energieausschuss des Parlaments.

„Wir bringen die Integration von Elektroautos in das Stromnetz auf den Weg. Elektroautos und Co. können endlich optimal ins Verteilnetz integriert werden“, sagte Ingrid Nestlé, Sprecherin der Grünen für Klimaschutz und Energie, per E-Mail.

„Ob ein Elektroauto eine halbe Stunde früher oder spät über Nacht lädt, macht dem Fahrer am Morgen keinen Unterschied. Dies kann ein großer Vorteil für die Stabilität des Stromnetzes sein“, fügte sie hinzu.

Die Verwendung von Elektrofahrzeugen als ferngesteuerte Batterien ist ein lang gehegter Traum der deutschen Stromnetzgemeinschaft. Die Technologie wird üblicherweise als „Vehicle-to-Grid“ bezeichnet und ermöglicht es, die in Elektrofahrzeuge eingebauten Batterien bei Spitzenstrombedarf abzurufen.

Deutschland strebt bis 2030 15 Millionen Elektroautos auf der Straße an, während die EU den Verkauf von Autos mit normalem Verbrennungsmotor ab 2035 verbieten will.

Die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (§14a EnWG) ist in erster Linie eine Ermächtigung für die Bundesnetzagentur unter Leitung von Klaus Müller, die Rahmenbedingungen für die Netzsteuerung festzulegen.

Verbände begrüßen die Änderung.

„Die Vorgaben des neuen §14a EnWG geben der Marktanreize eindeutig den Vorzug. Zwangsabschaltungen sollten nur eine Ultima Ratio sein“, sagte Robert Busch, Vorstandsvorsitzender des Energieverbands BNE.

Kerstin Andrae, Vorsitzende des Versorgerverbandes BDEW, bezeichnete die Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes als „positive Entwicklung“ und fügte hinzu: „§ 14a EnWG regelt endlich die Frage der Steuerbarkeit, die für eine schnelle und sichere Integration wichtig ist neue Verbraucher.“

Andere Teile der Branche beklagten unter Berufung auf a 2021 Urteil des Europäischen Gerichtshofs die der Bundesnetzagentur Handlungsunfähigkeit bescheinigt hatte.

„Nun kann die Bundesnetzagentur die Regelungen zur Verbrauchersteuerung umsetzen – und zwar unabhängig von politischen Vorgaben, wie es der EuGH gefordert hat“, sagte Peter Heuell, Geschäftsführer von EMH metering, in per E-Mail versandten Stellungnahmen.

80 Millionen für die Forschung

Inzwischen hat die Bundesregierung damit begonnen, weitere Forschungsmittel zum Umstieg auf Elektrofahrzeuge und deren Integration in das Stromnetz zu fördern.

„Damit dieses bidirektionale Laden schnellstmöglich Realität wird, fördern wir gezielt Forschung und Entwicklung in diesem Bereich“, erklärt Michael Kellner, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

„Unser Ziel ist es, dass Deutschland Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität und deren Integration in das Stromnetz wird“, fügte er hinzu.

Bis Ende September können Forschungsprojekte mit den Schwerpunkten „Bidirektionale EV-Flottenkraftwerke 2025“, belastbare „Low-Cost“-Prosumer-Infrastrukturen und Effizienzsteigerung bei der Produktion von Elektrofahrzeugen für einen Teil der Förderung eingereicht werden.

[Edited by Alice Taylor]


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