Deutsche Wettbewerbsbehörde leitet Verfahren gegen Google ein – EURACTIV.com


Das Bundeskartellamt hat am Dienstag (25. Mai) zwei Verfahren gegen Google eingeleitet, in denen es um die Marktmacht des Internetgiganten und den Umgang mit Nutzerdaten geht. EURACTIV Deutschland berichtet.

Nach Facebook und Amazon ist dies die dritte Instanz von Ermittlungen gegen amerikanische Tech-Unternehmen seit Inkrafttreten der Novelle des deutschen Wettbewerbsrechts. Das Verfahren richtet sich gegen Google Deutschland, Google Irland und deren Muttergesellschaft Alphabet.

Im ersten Verfahren gegen Google zielen die deutschen Kartellbehörden insbesondere auf die markenübergreifende Machtposition des Unternehmens ab.

„Aufgrund der Vielzahl digitaler Dienste wie der Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome wird Google eine überragende Bedeutung für den marktübergreifenden Wettbewerb zuerkannt“, erklärt Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Das zweite Gerichtsverfahren untersucht den Umgang von Google mit Nutzerdaten, insbesondere den „strategischen Vorteil“ des Unternehmens und seinen „festgelegten Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten“.

Da das Geschäftsmodell von Google grundsätzlich auf der Verarbeitung und Analyse von Nutzerdaten basiert, stellt die Wettbewerbsbehörde die Frage, „ob Verbraucher bei der Nutzung ihrer Daten durch Google ausreichende Wahlmöglichkeiten haben, wenn sie Google-Dienste nutzen wollen“, so Mundt.

Ein Google-Sprecher betonte gegenüber EURACTIV, das Technologieunternehmen werde „umfassend mit der deutschen Kartellbehörde zusammenarbeiten“. Gleichzeitig wies Google die Vorwürfe der Bundeskartellbehörde zurück.

„Die Leute entscheiden sich für Google, weil es hilfreich ist, nicht weil sie dazu gezwungen sind oder weil sie keine Alternativen finden. Verbraucher in Deutschland haben online eine enorme Auswahl und wir geben den Menschen einfache Kontrollmöglichkeiten, um ihre Informationen zu verwalten und die Verwendung personenbezogener Daten einzuschränken“, sagte der Google-Sprecher gegenüber EURACTIV.

Microsoft und Google streiten sich offen inmitten von Hacks und Wettbewerbsanfragen

Google und Microsoft sind an Messern gezogen. Teilweise angetrieben durch den Druck von Gesetzgebern und Aufsichtsbehörden wegen der außergewöhnlichen Macht, die die beiden Technologieunternehmen über das amerikanische Leben ausüben, ringen der kalifornische Suchmaschinenriese und das in Washington ansässige Softwareunternehmen darum, sich gegenseitig unter den Tisch zu werfen.

Modernisiertes Wettbewerbsrecht

Die deutschen Kartellbehörden hatten bereits im Januar und Anfang Mai Ermittlungen gegen Facebook und Amazon eingeleitet.

Das Verfahren basiert auf einem neuen Kartellrechtsinstrument, das im Januar mit der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Kraft getreten ist.

Kernziel der Reform war es, den digitalen Raum gerechter zu gestalten und ein auf Digitalunternehmen zugeschnittenes Wettbewerbsrecht zu schaffen, „das klare Regeln für die digitalen Märkte aufstellt“, wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärte.

Aufgrund der Dynamik der digitalen Wirtschaft und des rasanten Wachstums digitaler Plattformen will das Gesetz die dominante Stellung digitaler Unternehmen verhindern, indem es schneller und effektiver interveniert und Verhaltensweisen von Tech-Unternehmen untersagt, noch bevor es zu Problemen führt.

Das Bundeskartellamt betonte, dass die Novelle das deutsche Kartellrecht zu einem „internationalen Vorreiter“ mache. Aber auch auf europäischer Ebene werden derzeit neue wettbewerbsrechtliche Regelungen geschmiedet.

Kommission fordert Strafen für Regelverstöße

Erst im vergangenen Dezember hat die Europäische Kommission ihre Gesetzesinitiative zur Regulierung digitaler Märkte vorgelegt. Das Digital Markets Act (DMA) verpflichtet große Digitalunternehmen – sogenannte „Gatekeeper“ –, eine Vielzahl von Anforderungen zu erfüllen, um zu verhindern, dass ein Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung erreicht.

Die DMA geht dabei einen neuen Weg. Anstatt in langwierigen Verfahren das marktbeherrschende Verhalten einer digitalen Plattform nachzuweisen, setzt das DMA bereits im Vorfeld an und erstellt einen weitreichenden Regelkatalog für einen fairen Wettbewerb.

In seiner vorläufigen Form sieht das DMA hohe Strafen bei Regelverstößen vor. Bis zu 10 % des Jahresumsatzes digitaler Unternehmen können mit Bußgeldern belegt werden.

Auf EU-Ebene finden derzeit intensive Verhandlungen über den Entwurf statt. Deutschland beschäftigt sich besonders mit der Frage der Verantwortung. In seiner jetzigen Form wäre allein die Europäische Kommission für die Durchsetzung des DMA zuständig, was die Mitgliedsstaaten weitgehend im Regen stehen ließe.

Die Wirtschaftszeitung Handelsblatt Am Dienstag (25. Mai) berichteten interne Informationen über Deutschlands weitere Vorgehensweise bei der DMA. Demnach will die Regierung eine zentrale Rolle der nationalen Behörden bei der Überprüfung von Digitalunternehmen durchsetzen.

Gemeinsam mit den Niederlanden und Frankreich will Berlin in den kommenden Tagen ein Schreiben mit entsprechenden Forderungen an die Kommission übermitteln.

Am Donnerstag (27. Mai) werden die zuständigen EU-Minister in der Sitzung des Wettbewerbsrats über das weitere Vorgehen beim DMA beraten.

[Edited by Zoran Radosavljevic]





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