Anstatt auf die Verfassung zurückzugreifen, um den Rechtsstreitigkeiten über die Neugliederung der Wahlbezirke ein Ende zu setzen, ging der Oberste Gerichtshof mit größerer Strenge bei derartigen Klagen vor.
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Anstatt auf die Verfassung zurückzugreifen, um den Rechtsstreitigkeiten über die Neugliederung der Wahlbezirke ein Ende zu setzen, ging der Oberste Gerichtshof mit größerer Strenge bei derartigen Klagen vor.
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