Beim Autoleasing wird befürchtet, dass Fahrer für Beulen oder Kratzer bestraft werden könnten

Das BVRLA wies daraufhin darauf hin, dass Autofahrer darauf achten müssen, dass sie nicht mehr als zwei Teile des Fahrzeugs eindrücken.

Um Strafen zu vermeiden, darf keine Delle tiefer als 10 mm sein oder den Lack beeinträchtigen, was einen höheren Reparaturaufwand erfordert.

Darüber hinaus dürfen Kratzer im Lack nicht tiefer als 25 mm sein, um ein Abkratzen in die Grundierung oder das Metall zu vermeiden, was zu Oberflächenrost führen kann.

Das Unternehmen betonte außerdem, dass Autofahrer bei der Rückgabe eines geleasten Fahrzeugs darauf achten müssen, dass der Innenraum keine erkennbaren Schäden aufweist.

Dazu gehören Kratzer auf Hartplastik, wie z. B. dem Armaturenbrett, sowie Risse oder Verbrennungen an den Sitzen.

Schließlich müssen Fahrer sicherstellen, dass die am Fahrzeug montierten Reifen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, eine Profiltiefe von über 1,6 mm aufweisen und keine Schäden an den Seitenwänden aufweisen.

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