Testpflicht, Quarantäne, Storno: Was sich für Urlauber ändert – Reise


Auch in Bayern und Baden-Württemberg beginnen endlich die Sommerferien – doch ausgerechnet zur Haupturlaubszeit breitet sich durch die Delta-Variante das Coronavirus erneut aus. Spanien und die Niederlande, zwei beliebte Ferienziele für Familien, wurden zu Hochinzidenzgebieten erklärt. Auch die Liste der Risikogebiete wächst, neu aufgenommen wurden Urlaubsländer wie Dänemark, Malta und Teile Frankreichs. Und nun soll zusätzlich eine generelle Testpflicht bei der Rückkehr aus dem Urlaub eingeführt werden.

Die Unsicherheit für alle, die verreisen wollen, wächst also. Welche Auswirkungen hat die Risiko-Einstufung eines Landes auf Reisepläne? Worauf sollten Familien achten? Und kann man stornieren oder umbuchen? Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Urlaubsplanung.

Auf welche neuen Testpflichten müssen sich Urlauber einstellen?

Die Details sind noch nicht bekannt, aber was bislang nur für Flugpassagiere galt, wird nach Angaben von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vom 1. August ab wohl alle Reisenden treffen, auch diejenigen, die mit dem Auto, Bus oder Zug nach Deutschland kommen: Einreisen darf dann nur, wer einen negativen Corona-Test vorlegen kann, unabhängig von Infektionslage und Risikostatus seines Urlaubslandes. Dafür solle kurzfristig eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, sagte Söder. Stationäre Kontrollen beispielsweise an den Autobahn-Grenzübergängen seien aber nicht geplant. Man werde stichpunktartig überprüfen, ob Reisende ihren Testnachweis dabeihaben.

Söder äußerte sich noch nicht zu der Frage, wie Geimpfte und Genesene künftig behandelt werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte in der Bild-Zeitung angekündigt: “Wer nachweislich geimpft oder genesen ist, braucht natürlich keinen Test.” Die Bundesregierung hat einer Sprecherin zufolge allerdings noch gar nicht entschieden, wann die Tests tatsächlich eingeführt werden. Man befinde sich weiter in der Abstimmung, sagte sie. Regelungen für Urlaubsrückkehrer stünden auch auf der Themenliste der nächsten Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder am 10. August. Was schon vorher geklärt werden könne, werde aber selbstverständlich geklärt. Es gelte: “Je schneller, desto besser.”

Fluggäste müssen das negative Testergebnis bereits seit einigen Wochen nach einem Aufenthalt im Ausland vor dem Rückflug der Airline vorlegen, ansonsten dürfen sie nicht einsteigen. Ausgenommen sind Kinder bis fünf Jahre sowie vollständig Geimpfte und Genesene mit einem entsprechenden Nachweis.

Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet, Virusvariantengebiet: Spielt diese Einteilung dann überhaupt noch eine Rolle?

Die verschiedenen Risikostufen ziehen zusätzliche Auflagen bei der Rückkehr nach Deutschland nach sich, beispielsweise Anmelde- und Quarantänepflichten. Sie bleiben für die Urlaubsplanung also weiter wichtig.

Auf welcher Grundlage erfolgen die Einstufungen?

Als Schwelle für die Einstufung als Risikogebiet gilt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 50, als Hochinzidenzgebiet von 200. Diese Werte sind jedoch nicht allein ausschlaggebend. Auch Maßnahmen am Ort, Testkapazitäten und andere Daten fließen laut Robert-Koch-Institut (RKI) in die Bewertung ein.

Der Status Virusvariantengebiet wurde in Deutschland im Winter als Reaktion auf die Entdeckung und Verbreitung von Mutanten in verschiedenen Teilen der Welt eingeführt. Deren Einschleppung sollte damit möglichst verhindert werden. Da sich die Delta-Variante mittlerweile aber in Deutschland durchgesetzt hat, wurden zuletzt Portugal und Großbritannien wieder vom Virusvariantengebiet zum Hochinzidenzgebiet heruntergestuft.

Auch bei anderen Ländern kann sich die Einstufung immer wieder ändern. Vor einer Auslandsreise lohnt deshalb ein Blick auf die aktuelle Risikoliste des RKI – dort steht, welche Regionen und Länder momentan als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete gelten. Änderungen treten meist zwei Tage nach der Bekanntgabe in Kraft. Für Reisende entscheidend ist das Datum ihrer Heimkehr. Auch Urlauber, die sich vor ihrer Abreise aus Deutschland noch über die geltenden Bestimmungen informiert haben, können bei ihrer Rückkehr mit geänderten Vorgaben konfrontiert sein, zum Beispiel einer Quarantäne.

Spanien und die Niederlande sind nun Hochinzidenzgebiete. Was bedeutet das für Urlauber?

Einreisende aus Hochinzidenzgebieten müssen sich zusätzlich zu dem nun wohl bald ohnehin obligatorischen negativen Corona-Test online anmelden. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene, die dann aber statt des Testergebnisses den entsprechenden Nachweis hochladen. Nach der Rückkehr ist eine zehntägige Quarantäne vorgeschrieben, die frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test vorzeitig beendet werden kann. Geimpfte und Genesene sind davon ausgenommen und dürfen gleich wieder unter Menschen.

Unterliegen auch Kinder den Test- und Quarantänepflichten?

Ja, und deshalb platzen mangels Impfmöglichkeit für Kinder unter zwölf Jahren gerade vermutlich in vielen Familien die Urlaubspläne. Kinder müssen nach einem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet nämlich ebenfalls für mindestens fünf Tage in Quarantäne, auch wenn ihre Eltern geimpft und damit von den Auflagen befreit sind. Lediglich vom Test vor der Einreise sind Kinder unter sechs Jahren ausgenommen. Einziges Schlupfloch aus der Quarantäne ist der Nachweis, dass das Kind in den vergangenen sechs Monaten eine Corona-Infektion durchgemacht hat.

Kann man eine Reise in ein Hochinzidenzgebiet kostenlos stornieren?

Mangels entsprechender höchstrichterlicher Urteile gibt es auf diese Frage noch keine eindeutige Antwort. Grundsätzlich darf eine Pauschalreise kostenfrei storniert werden, wenn sie durch “unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt” ist. Die Frage ist nur: Ist dies durch die Hochstufung und die damit verbundene Reisewarnung sowie das gestiegene Ansteckungsrisiko tatsächlich der Fall? Und: War das bei der Buchung bereits absehbar? Dann hätte der Reisende gewusst, worauf er sich einlässt.

Spanien galt lange als sicheres Reiseland ohne Reisewarnung. Erst in den vergangenen Wochen schnellten die Infektionszahlen in die Höhe, viele Sommerurlaube waren da längst gebucht. Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) sieht man nun durchaus Möglichkeiten für einen kostenlosen Rücktritt: “Reisende können aus unserer Sicht kurz bevorstehende Pauschalreisen in Länder, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wird, grundsätzlich unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände kostenlos stornieren.” Kurz bevorstehend bedeute: ungefähr ab vier Wochen vor Reiseantritt.

Auch der auf Reiserecht spezialisierte Anwalt Paul Degott sieht “eher gute Chancen” für einen kostenlosen Rücktritt von der Reise. Mit einer ganzen Reihe von Faktoren wie etwa der Quarantänepflicht nach der Rückreise und dem gestiegenen Ansteckungsrisiko hätten Urlauber bei der Buchung nicht rechnen können. In der Praxis zeigen sich viele Reiseveranstalter derzeit kulant und erlauben Stornierungen oder Umbuchungen.

Bei Individualreisen kommt es auf die jeweils im Vertrag vereinbarten Stornobedingungen an. Einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen kostenlosen Reiserücktritt gibt es nicht.

Was ist bei einem Urlaub in einem Risikogebiet zu beachten?

Als Risikogebiet stufen RKI und Auswärtiges Amt gewöhnlich Länder mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 50 bis zu 200 ein. Auch das trifft viele Urlaubsländer wie Dänemark, Irland, Malta und die Türkei sowie Teile von Frankreich und Kroatien. Wer sich zehn Tage vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss sich ebenfalls über das Einreiseportal der Bundesrepublik anmelden und dies in der Regel beim Beförderer, etwa der Airline, nachweisen. Online kann man dann ein negatives Antigen- oder PCR-Testergebnis – alternativ den Impf- oder Genesungsnachweis – hochladen und ist damit von einer Quarantäne befreit. Der Test kann auch nach der Rückkehr gemacht und innerhalb von 48 Stunden dem Gesundheitsamt gemailt werden, danach endet die Quarantäne ebenfalls. Das gilt sowohl für Erwachsene wie für Kinder jeden Alters: Vor dem sechsten Geburtstag sind sie derzeit zwar von Testpflichten bei der Einreise befreit, müssten ohne Abstrich aber in Quarantäne.

Eine generelle Reisewarnung für Corona-Risikogebiete gibt es seit 1. Juli nicht mehr. Eine Pauschalreise dorthin kann deshalb nicht mehr mit Verweis auf das Corona-Risiko storniert werden.

Welche Bestimmungen gelten für Virusvariantengebiete?

Der Status als Virusvariantengebiet bringt die schärfsten derzeit möglichen Beschränkungen bei Einreisen nach Deutschland mit sich. Fluggesellschaften sowie Schiff-, Bus- und Bahnunternehmen dürfen aus betroffenen Ländern nur deutsche Staatsbürger oder Personen mit Wohnsitz in Deutschland über die Grenze bringen. Diese Rückkehrer wiederum müssen einen negativen Corona-Test vorlegen und nach der Ankunft ausnahmslos in 14-tägige Quarantäne. Das gilt für Erwachsene und Kinder gleichermaßen, Kinder unter sechs Jahren sind lediglich von der Testpflicht ausgenommen.

Seit 28. Juli gibt es auch hier Erleichterungen für vollständig geimpfte Reisende: Sie dürfen ihre Quarantäne vorzeitig beenden, wenn nachweisbar ist, dass ihr Impfschutz gegen die Virusvariante im bereisten Gebiet wirksam ist. Das ist gemäß der neuen Verordnung der Fall, wenn das Robert-Koch-Institut (RKI) die Wirksamkeit festgestellt und auf seiner Internetseite bekannt gegeben hat. Eine entsprechende Liste wird auf der Webseite des RKI veröffentlicht. Einreisende müssen dann nur noch ihren Impfnachweis an das zuständige Gesundheitsamt übermitteln.

Die neue Einreiseverordnung berücksichtigt außerdem den Fall, dass ein Virusvariantengebiet wieder zum Hochinzidenzgebiet heruntergestuft wird, wie unlängst bei Portugal und Großbritannien geschehen. Bislang musste eine einmal verhängte Quarantäne dennoch trotzdem bis zum Ende durchgehalten werden, künftig kann sie entsprechend den Regeln für Hochinzidenzgebiete verkürzt werden.

Welche Tests werden bei Reiserückkehrern als Nachweis anerkannt?

In Deutschland anerkannt werden Antigen-Tests sowie PCR-, LAMP- und TMA-Tests. Ähnlich wie der PCR-Test weist der LAMP-Test den Erreger direkt nach. Beim TMA-Test handelt es sich um einen Molekular-Test, der ähnlich sichere, jedoch schnellere Ergebnisse liefert. Wichtig ist, dass geschultes Personal die Tests vornimmt oder überwacht und dass sie von einer rechtlich dazu befugten Stelle ausgeführt werden. Auf dem Nachweis muss das Datum der Testung und die Art des Tests vermerkt werden. Ausdrücklich nicht anerkannt werden Antikörper-Tests.

Wann ist man “vollständig geimpft”, wann “genesen”?

Für den “Geimpft”-Status müssen seit der letzten erforderlichen Spritze – beim Impfstoff von Johnson & Johnson wird einmal geimpft, bei den übrigen drei Vakzinen zweimal – mindestens 14 Tage vergangen sein. Nachgewiesen wird dies über das digitale Covid-Zertifikat der EU, das man entweder bei der Impfung erhält, in den Impf-Anmeldeportalen herunterladen oder mit dem gelben Impfpass nachträglich in der Apotheke ausstellen lassen kann. Es wird sowohl in der Papierform als auch digital in der Covpass-App des RKI auf dem Smartphone EU-weit anerkannt. Genesene, die zusätzlich eine Impfung erhalten haben, gelten ebenfalls nach 14 Tagen als vollständig geimpft und können sich in der Apotheke mit dem Impfpass und dem positiven PCR-Test aus der Zeit ihrer Erkrankung das digitale Zertifikat ausstellen lassen.

Genesene ohne Impfung genießen zumindest für einen gewissen Zeitraum vielerorts dieselben Vorteile wie Geimpfte. In Deutschland ist das sechs Monate lang der Fall, in anderen Ländern kann dies anders geregelt sein. Mit dem positiven PCR-Ergebnis erhält man in Arztpraxen und Apotheken ein Genesenenzertifikat, das ebenfalls in die Covpass-App hochgeladen werden kann.

Wie groß ist überhaupt das Gesundheitsrisiko bei einem Urlaub in einem Hochinzidenzgebiet?

Schon im vergangenen Sommer gab es die Debatte, wie stark Urlauber die Pandemie befeuern. Eine wissenschaftliche Auswertung des Robert-Koch-Instituts ergab, dass aus den klassischen Ferienländern vergleichsweise wenige Infektionen nach Deutschland eingeschleppt wurden. Derzeit stecken sich laut einer aktuellen Auswertung des RKI rund zehn Prozent der Infizierten im Ausland an, am häufigsten genannt wird Spanien.

Wie gefährlich ein Urlaub in einem Hochinzidenzland ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Das komme ganz auf die Art des Urlaubs an, sagte der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit vom Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg der Deutschen Presse-Agentur: “Wenn man hier in Deutschland ins Auto steigt und nach Spanien zu einer Finca fährt, um dort zwei Wochen Urlaub zu verbringen, dann ist das eine ziemlich sichere Variante.” Auch im Flugzeug sei das Ansteckungsrisiko eher gering: Die Hygienemaßnahmen der Airlines seien im Regelfall gut. Auch die Reinigung der Luft funktioniere.

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