Gesetze und Neuregelungen: Was sich im August ändert

Aufgrund der EU-Verordnung zur “Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen” dürfen Leuchtstofflampen mit einem Röhrendurchmesser von 26 Milimetern und den Längen 600, 1200 oder 1500 Milimetenr nur noch bis Ende August hergestellt und in den Handel gebracht werden. Gleiches gilt für Halogenglühlampen mit den Sockeln G9, G4 und GY6,35. Was bereits im Lager ist, darf aber abverkauft werden. Wer noch solche Leuchtmittel in der Schublade hat, muss diese aber nicht entsorgen, sondern kann sie ganz normal nutzen. Eine stromsparende Alternative und nachhaltiger Ersatz sind jedoch LED-Leuchten.

Mit der EU-Verordnung werden nach und nach energieineffiziente Leuchtmittel aus dem Verkehr gezogen. Für Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät – besser bekannt als Energiesparlampen – sowie für lineare Halogenlampen mit Sockel R7s > 2.700 lm (entspricht etwa 140 Watt) und Niedervolt- Halogenlampen kam das Aus vor zwei Jahren.

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