Vestager gewinnt erste Etappe des belgischen Steuerverfahrens vor EU-Gericht – POLITICO



EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat in ihrem Verfahren gegen belgische Steuervorbescheid-Praktiken vor dem höchsten EU-Gericht einen vorläufigen Sieg errungen.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Europäische Kommission die belgische Praxis, multinationalen Unternehmen Steuererleichterungen zu gewähren, zu Recht als ein System oder eine “Regelung” betrachtet hat.

Vestager ordnete 2016 an, Belgien rund 700 Millionen Euro von 39 Unternehmen zurückzufordern, darunter Atlas Copco, BP und AB InBev, denen Steuervorbescheide gewährt wurden, die es ihnen ermöglichten, ihre Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage um 50 bis 90 Prozent zu senken.

Die EuGH-Richter hoben das untere EU-Gericht auf, das 2019 die Entscheidung der Kommission für nichtig erklärte, nachdem Belgien argumentiert hatte, Brüssel könne keinen einheitlichen Ansatz verfolgen.

“Das Gericht hat mehrere Rechtsfehler begangen”, heißt es in einer Erklärung des Gerichts. “Die von der Kommission geprüfte Stichprobe der Vorbescheide … ist ihrer Natur nach geeignet, einen ‘systematischen Ansatz’ der belgischen Steuerbehörden zu repräsentieren.”

Der Fall wird nun an das Gericht zurückverwiesen, das noch über die anderen – substanziellen – Elemente entscheiden muss: ob Belgien den Unternehmen einen „selektiven Vorteil“ in Form einer rechtswidrigen staatlichen Beihilfe gewährt hat.

Das Gericht entschied daher nicht zu weiterreichenden Fragen, die andere Fälle betreffen könnten, in denen die Kommission ihre Befugnisse zu staatlichen Beihilfen nutzte, um schädliche Steuervorbescheidpraktiken zu verfolgen, wie beispielsweise Apples Steuergesetz in Höhe von 13 Milliarden Euro in Irland.

Nach dem ersten Urteil des Gerichts hatte die Kommission parallel dazu einzelne eingehende Prüfungen der 39 Steuervorbescheide eingeleitet. Diese können nun abgelegt werden.

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