Der Gesetzentwurf würde es Opfern und Erziehungsberechtigten ermöglichen, bis zu 30 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit der Minderjährigen auf Schadensersatz zu klagen.
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Der Gesetzentwurf würde es Opfern und Erziehungsberechtigten ermöglichen, bis zu 30 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit der Minderjährigen auf Schadensersatz zu klagen.
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