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EU-Gericht entscheidet, dass Nulltarifangebote gegen offenes Internet und Roaming-Bestimmungen verstoßen – EURACTIV.com
Das EU-Gericht hat am Donnerstag (2. September) entschieden, dass unbegrenzte Streaming-Angebote von Vodafone und der Deutschen Telekom gegen EU-Roaming- und Netzneutralitätsregeln verstoßen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt, dass die von den Telekommunikationsdienstleistern Vodafone und der Deutschen Telekom in Deutschland angebotenen „Nulltarif“-Optionen gegen die EU-Gesetze zu offenem Internet und Roaming verstoßen.
Eine solche Geschäftspraxis verstößt gegen die allgemeine Verpflichtung zur Gleichbehandlung des Verkehrs ohne Diskriminierung oder Beeinträchtigung, wie es die Verordnung über den offenen Internetzugang fordert.
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