Die vorgeschlagene Regel der Bundesstraßenverwaltung ist ein weiterer dieser Schritte. Es legt Standards für Projekte fest, die im Rahmen des National Electric Vehicle Infrastructure Formula Program oder NEVI finanziert werden, das gemäß einer Bestimmung im Infrastrukturgesetz genehmigt ist.
Die vorgeschlagene Regel beinhaltet die Anforderung, Ladestationen für Elektrofahrzeuge alle 50 Meilen zu bauen, nicht mehr als 1 Meile von der Autobahn entfernt, und mit einem Schwerpunkt auf dem zwischenstaatlichen System und Korridoren für alternative Kraftstoffe. Die Stationen müssten außerdem über mindestens