BRÜSSEL – Das oberste Gericht der Europäischen Union hat am Donnerstag eine Klage der Städte Brüssel, Madrid und Paris gegen die Europäische Kommission abgewiesen, in der sie ihr vorgeworfen hatten, die Grenzwerte für die Autoemissionen von Stickoxiden zu hoch angesetzt zu haben.
Damit hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ein früheres Urteil zugunsten der Städte des EuGH, der zweithöchsten Kammer der EU, aufgehoben, das eine Berufung Deutschlands, Ungarns und der Kommission veranlasste.
Der Fall dreht sich um die Einführung