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Dienstleister im Fokus des neuen Kompromisstextes zum Gesetzentwurf zum Online-Kindermissbrauch – Euractiv
Der jüngste Kompromisstext der belgischen EU-Ratspräsidentschaft zum Gesetzentwurf zur Erkennung und Verhinderung von Online-Materialien zum sexuellen Missbrauch von Kindern klärt die Schwellenwerte für die Risikokategorisierung weiter und legt die Pflicht der Diensteanbieter zur Datenaufbewahrung fest.
Die Verordnung, die darauf abzielt, ein System zur Erkennung und Meldung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet (CSAM) zu schaffen, wurde kritisiert, weil sie den Justizbehörden möglicherweise erlaubt, das Scannen privater Nachrichten auf Plattformen wie WhatsApp oder Gmail zu verlangen.
Der jüngste Kompromisstext vom