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Heiliges Blau! EU-Stellenanzeigen können die 2. Sprache nicht auf Englisch, Deutsch und Französisch beschränken, Gerichtsurteil – POLITICO
Die Europäische Kommission darf in ihrem Einstellungsverfahren die Wahl einer zweiten Sprache nicht auf Englisch, Deutsch oder Französisch beschränken, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union am Donnerstag.
Um bestimmte Stellen in EU-Einrichtungen zu bekommen, müssen Bewerber eine Reihe von Auswahlverfahren – sogenannte EPSO-Auswahlverfahren – bestehen, wenn sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Dazu gehören das Beherrschen einer der 24 Sprachen des Blocks und gute Kenntnisse in Englisch, Französisch oder Deutsch, die als „Hauptarbeitssprachen in den EU-Institutionen“ bezeichnet werden.
Aber das