Stadt eröffnet Zulassung für Affenpocken-Impfstoff mit zweiter Dosis für 28-Tage-Intervall

Termine für die zweite Dosis stehen allen Personen offen, die ihre erste Dosis vor mindestens 28 Tagen erhalten haben

Die Stadt wird die Berechtigung auch auf Personen ausdehnen, die unter 18 Jahre alt sind und alle anderen Berechtigungskriterien erfüllen

Am Freitag, den 16. September, werden um 16 Uhr über 50.000 neue Termine für die erste und zweite Dosis zur Verfügung gestellt

15. September 2022 – Das New Yorker Ministerium für Gesundheit und psychische Hygiene gab heute bekannt, dass ab morgen, Freitag, dem 16. September, um 16 Uhr, jeder, der seine erste Dosis des Affenpocken-Impfstoffs vor mindestens 28 Tagen erhalten hat, einen Termin für die zweite Dosis vereinbaren kann. Die Stadt weitet die Berechtigung für Impfungen auch auf Personen aus, die unter 18 Jahre alt sind und alle anderen Kriterien erfüllen. Außerdem werden morgen über 50.000 neue Termine für Termine zwischen dem 17. September und dem 6. Oktober zur Verfügung gestellt.

„Wir sind zuversichtlich, dass wir jetzt über eine ausreichende Versorgung mit Impfstoffen verfügen, um die aktuelle Nachfrage zu decken, und können das Zeitfenster zwischen der ersten und der zweiten Dosis problemlos verkürzen“, sagte er Gesundheitskommissar Dr. Ashwin Vasan. „Wir wissen, dass dies den New Yorkern, die sich diesem Ausbruch mutig gestellt haben, den wohlverdienten Seelenfrieden verschafft. In diesen vielen Monaten haben sie sich an die Herausforderungen der Impfstoffversorgung angepasst und die Ausbreitung dieses Virus erfolgreich verlangsamt. Wir sind besonders dankbar für die betroffene Gemeinschaft, die sich bemüht hat, sich selbst und einander zu schützen, sowie für Partnerorganisationen, die unermüdlich daran gearbeitet haben, Informationen auszutauschen.“

Am 1. September kündigte die Stadt ihre erste Strategie für die zweite Dosis an, zweite Dosen 10 Wochen nach der ersten Dosis bereitzustellen. Diese Richtlinie wurde eingeführt, um eine angemessene Versorgung und Kapazität für die Verabreichung von Impfstoffen an alle berechtigten New Yorker sicherzustellen, die ihre erste und zweite Dosis benötigten. Da nun genügend Impfstoffvorräte vorhanden sind, um den aktuellen Bedarf an ersten Dosen zu decken, stellt die Stadt 28 Tage nach der ersten Dosis zweite Dosen zur Verfügung, wie auf dem Verschreibungsetikett der FDA angegeben. Es wird erwartet, dass der Abschluss der Serie mit einer zweiten Dosis, die zu einem beliebigen Zeitpunkt nach 28 Tagen verabreicht wird, den Immunschutz durch den Impfstoff verstärkt.

Personen, die zwischen dem 24. Juli und dem 8. September die erste Dosis erhalten haben, erhalten Benachrichtigungen, um einen Termin für die zweite Dosis zu vereinbaren.

Darüber hinaus wird die neue Berechtigung für New Yorker unter 18 Jahren sicherstellen, dass das Alter weniger ein Hindernis für New Yorker darstellt, die eine Impfung benötigen. Mit der erweiterten Berechtigung steht der Impfstoff jetzt Personen offen, die alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Personen, die in den letzten 14 Tagen mehrere oder anonyme Sexpartner hatten und sich als mindestens einer der folgenden identifizieren:
    • Schwuler, bisexueller oder anderer Mann (Cisgender oder Transgender), der Sex mit Cis- oder Transgender-Männern oder Transgender-Frauen hat.
    • Transgender, nicht geschlechtskonform oder nicht-binär (unabhängig vom Geschlecht Ihrer Sexualpartner).
    • Sexarbeiter und alle Personen, die Überlebenssex oder andere Arten von transaktionalem Sex (einschließlich Sex gegen Geld, Nahrung, Unterkunft oder andere Güter) jeglicher sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität betreiben.

Minderjährige müssen die Zustimmung der Eltern, des Vormunds oder des gesetzlichen Vormunds haben, es sei denn, der Minderjährige gehört zu einer Gruppe, der das Recht zusteht, ihrer eigenen Betreuung zuzustimmen, wie z. B. verheiratete Minderjährige, Minderjährige, die Eltern sind oder schwanger sind, und Minderjährige beim Militär . Für Personen im Alter von 16 oder 17 Jahren sollte diese Zustimmung zum Zeitpunkt des Impftermins entweder persönlich oder telefonisch erteilt werden. Bei Minderjährigen unter 15 Jahren muss eine erwachsene Begleitperson den Minderjährigen begleiten. Die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten muss zum Zeitpunkt des Termins weiterhin telefonisch oder durch schriftliche Erklärung erfolgen.

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MEDIENKONTAKT: Patrick Gallahue/Victoria Merlino,
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