Spaniens Verfassungsgericht bestätigt Abtreibungsgesetz – EURACTIV.de

Spaniens Abtreibungsgesetz, das seit 2010 in Kraft ist, wurde am Donnerstag vom Verfassungsgesetz als verfassungskonform erachtet, womit eine vor zwölf Jahren von der Mitte-Rechts-Partei Popular eingereichte Beschwerde zurückgewiesen wurde.

Der Appell der Partido Popular (PP), Spaniens größter Oppositionspartei, wurde am Donnerstag mit sieben Stimmen von progressiven Richtern und vier Stimmen aus dem konservativen Lager abgelehnt. Nun wird ein neuer Text ausgearbeitet, der die „Verfassungsmäßigkeit“ des Gesetzes ratifiziert.

Das Gesetz über sexuelle und reproduktive Gesundheit und den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch – verabschiedet während der Regierung des ehemaligen sozialistischen Premierministers José Luis Rodríguez Zapatero – etablierte in Spanien die legale und kostenlose Abtreibung als Recht der Frau bis zu 14 Wochen und bis zu 22 Wochen im Monat bei ernsthafter Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Frau oder bei schwerwiegenden Anomalien des Fötus.

Die PP unterstützte das Gesetz von 2010, auch bekannt als „Gesetz über Fristen“, das festlegt, dass die Abtreibung in Spanien innerhalb der ersten 14 Wochen der Schwangerschaft kostenlos ist, und die Frau im Voraus über Rechte, Vorteile und verfügbare staatliche Beihilfen informiert, falls sie sich entscheiden sollte, fortzufahren mit der schwangerschaft.

Am Donnerstag befanden die Richter des Verfassungsgerichts, dass das geltende Gesetz nicht verfassungswidrig ist, sodass sein Text in den kommenden Wochen vollständig gebilligt werden wird.

Die Berufung gegen die Abtreibung war zwölf Jahre lang beim spanischen Garantiegericht festgefahren und von seinen Mitgliedern nie debattiert worden.

Das Gesetz regelt zum ersten Mal das Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch, da das vorherige Gesetz, das von 1985, es nur in drei Fällen entkriminalisierte: ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Frau, Vergewaltigung und Missbildungen oder Defekte des Fötus.

Das Gesetz von 2010, das 2015 von der Volkspartei teilweise reformiert wurde, erkannte Frauen über 16 Jahren das Recht auf Abtreibung während der ersten 14 Wochen der Schwangerschaft zu.

(Fernando Heller | EuroEFE.EURACTIV.es)


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