Spanien-Passregeln: Briten werden aufgefordert, „Pässe zu überprüfen“ – die neuesten Regeln vollständig | Reisenachrichten | Reisen

Seit dem Inkrafttreten des Brexit am 1. Januar 2021 haben sich die Reiseregeln für britische Passagiere, die Länder der Europäischen Union (EU) wie Spanien besuchen möchten, geändert. Kürzlich erzählte eine Britin namens Sonia Express.co.uk, wie sie ihr 90-Tage-Visum unwissentlich überschritten habe und von den spanischen Behörden „festgenommen“ wurde.

Sonia sagte: „Ich war natürlich etwas naiv, aber mir war nicht bewusst, dass ich nur 90 Tage in Spanien bleiben darf. Ich wusste nicht, dass sich etwas geändert hat.“

Das Foreign, Commonwealth and Development Office (FCDO), das britische Reisende berät, hat die Briten aufgefordert, „Pässe zu überprüfen“, um solche Situationen zu vermeiden.

In dem Hinweis heißt es: „Überprüfen Sie, ob Ihr Reisepass gestempelt ist, wenn Sie als Besucher über Spanien in den Schengen-Raum ein- oder ausreisen.

„Grenzschutzbeamte werden mit Passstempeln überprüfen, ob Sie die 90-tägige Visumfreiheit für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum einhalten.

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Nach den neuesten Vorschriften können Briten bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ohne Visum in Länder des Schengen-Raums reisen.

In der FCDO heißt es: “Dies gilt, wenn Sie als Tourist reisen, Familie oder Freunde besuchen, zu Geschäftsterminen, Kultur- oder Sportveranstaltungen oder für ein kurzfristiges Studium oder eine Ausbildung.”

Weiter heißt es: “Wenn Sie ohne Visum nach Spanien und in andere Schengen-Staaten reisen, stellen Sie sicher, dass Ihr gesamter Besuch innerhalb der 90-Tage-Frist liegt.”

Besuche in Schengen-Ländern innerhalb der letzten 180 Tage vor Reiseantritt werden auf Ihre 90 Tage angerechnet.

Das bedeutet, dass Ihr Reisepass noch mindestens drei Monate nach dem Tag gültig sein muss, an dem Sie Spanien oder ein anderes Schengen-Land verlassen möchten.

Das Dokument muss weniger als 10 Jahre alt sein und die drei Monate, die Sie für die Ausreise benötigen, müssen innerhalb von 10 Jahren nach dem Ausstellungsdatum des Reisepasses liegen.

Die FCDO fügt hinzu: „Wenn Sie Ihren aktuellen Pass erneuert haben, bevor der vorherige abgelaufen ist, können zusätzliche Monate zu seinem Ablaufdatum hinzugefügt worden sein.

“Alle zusätzlichen Monate in Ihrem Reisepass über 10 Jahre werden möglicherweise nicht auf die erforderliche Mindestdauer von drei Monaten angerechnet.”


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