Sechs Eigentumsregeln, die Sie kennen sollten – von lauten Nachbarn bis zu invasivem Unkraut

Dekorative Veränderungen in Ihrem Haus vorzunehmen ist einfach, aber es kann viel schwieriger sein, wenn es um Ihren Garten oder die Struktur Ihres Grundstücks geht. Nachbarn und Grenzregeln sind nur einige der Faktoren, die Sie bei kleinen Dingen wie dem Streichen eines Gartenzauns berücksichtigen müssen, aber welche Rechte haben Sie als Hausbesitzer? Express.co.uk enthüllt die sechs wichtigsten Eigentumsrechte, die Sie kennen sollten.

Sie müssen sich nicht mit lauten Nachbarn abfinden

Laute Nachbarn können aus mehreren Gründen lästig sein, aber viele Hausbesitzer entscheiden sich dafür, das Problem nicht anzugehen.

Während es schwierig sein kann, sich mit den Leuten zu unterhalten, die nebenan wohnen, gibt es laut Gesetz keinen Grund, warum Sie grinsen und es ertragen müssen.

Wenn Sie in England oder Wales leben und die betreffenden Nachbarn Mieter sind, erlaubt Schedule 2 (Ground 2) des Housing Act 1985 übermäßige Lärmbelästigung als möglichen Grund für eine Räumung.

Für Hausbesitzer ist es Sache der Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften und der Polizei, ihre Befugnisse zur Bekämpfung von asozialem Lärm aus Wohngebäuden gemäß Teil 1 des Anti-Social Behaviour, Crime and Policing Act 2014 auszuüben.

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Sie brauchen keine Erlaubnis, um Ihre Seite des Zauns zu streichen

Zauneigentum ist eine häufige Grauzone für Nachbarn, insbesondere wenn die Paneele direkt an der Grundstücksgrenze liegen.

Sie brauchen zwar keine Erlaubnis Ihrer Nachbarn, bevor Sie Ihren eigenen Zaun ändern, aber Sie müssen zuerst sicher sein, dass es tatsächlich Ihnen gehört.

Es gibt ein paar Möglichkeiten, dies anhand der Dokumentation für Ihre Immobilie herauszufinden, aber wo sollten Sie anfangen?

Wenn der Zaun Ihres Grundstücks an das Grundstück Ihres Nachbarn grenzt, müssen Sie zuerst die Grenze ausfindig machen.

Sie können die Urkunde Ihres Hauses überprüfen, um dies zu finden, und es sollte deutlich machen, wem welche Seite des Zauns gehört.

Sie können die Aussicht von Ihrem Grundstück teilweise schützen

Ein Anspruch auf „Aussicht“ von Wohnimmobilien besteht rechtlich nicht, kann aber teilweise geschützt werden, wenn es als „Belästigung“ empfunden wird.

Der Fall Dennis gegen Davies hat gezeigt, dass, wenn Sie den Vorteil einer restriktiven Verpflichtung gegenüber Nachbargrundstücken haben, keine „Belästigung oder Belästigung“ zu verursachen, der Faktor „Belästigung“ verwendet werden kann, um eine Aussicht zu schützen.

Obwohl dies ein Ausnahmefall war, ist es erwähnenswert, wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden.

Sie haben ein Recht auf Licht in Ihrem Zuhause

Laut Yopa haben Sie Rechte, wenn es darum geht, dass Ihr Eigentum natürliches Sonnenlicht erhält.

Der Rights of Light Act (1959) besagt, dass ein Nachbar dieses Recht einem anderen Nachbarn geben oder es im Laufe der Zeit erwerben kann.

Wenn beispielsweise eine Immobilie in den letzten 20 Jahren Tageslicht erhalten hat, haben Sie Anspruch darauf, dieses Licht weiterhin zu erhalten.

Ebenso dürfen Sie ein gewisses Maß an Maßnahmen ergreifen, wenn ein störender Baum oder Strauch das Licht aus Ihrem Garten blockiert.

Gegen invasives Unkraut, das auf Ihrem Grundstück wächst, können Sie rechtliche Schritte einleiten

Japanischer Staudenknöterich ist ein teures Ärgernis für Hausbesitzer im Vereinigten Königreich und kann noch frustrierender sein, wenn er vom Grundstück Ihrer Nachbarn stammt.

Laut dem Japanischen Knöterich-Experten ist Ihr Nachbar nicht gesetzlich verpflichtet, den auf seinem Grundstück wachsenden Japanischen Knöterich zu entfernen. Wenn es jedoch beginnt, in Ihr Eigentum einzudringen, verursachen sie ein privates Ärgernis und können daher vor Gericht verklagt werden.

Sie sagten: „Ergreifen Sie keine rechtlichen Schritte, bis Sie sie über das Problem informiert haben, da sie sich möglicherweise nicht bewusst sind.

„Wenn sie zögern, erklären Sie einfach den Schaden, den sie ihrem Eigentum zufügen können, und empfehlen Sie ihnen, selbst nachzuforschen. Dies sollte ausreichen, um sie zu ermutigen


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