Rumänen unter 18 Jahren dürfen keine elektronischen Rauchgeräte mehr kaufen – Euractiv

Rumänische Abgeordnete haben am Dienstag ein Gesetz verabschiedet, das den Verkauf elektronischer Rauchgeräte an Jugendliche unter 18 Jahren verbietet.

In einem Beschluss vom Dienstag verbot die Abgeordnetenkammer den Verkauf verschiedener tabakbezogener Produkte, darunter elektronische Zigaretten, Nachfüller für elektronische Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer, an Personen unter 18 Jahren.

Dieses Verbot umfasst den Verkauf über Verkaufsautomaten oder ähnliche Geräte, wie z. B. Easybox-/Schließfachautomaten.

Eine am Dienstag angenommene Änderung erweitert den Geltungsbereich verbotener Produkte für Minderjährige um elektronische Geräte zum Erhitzen und Verbrennen von Tabak, inhalierbare Produkte, Nachfüllpatronen, orale Nikotinpflaster und rauchlose Tabakersatz-Inhalationsprodukte.

Bildungseinrichtungen sind nun verpflichtet, im Rahmen ihrer internen Vorschriften Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Gesetze in Bezug auf den Verkauf, Besitz und Konsum von tabakbezogenen Produkten unter Studierenden durchzusetzen.

Die Gesetzesinitiative sieht je nach Schwere des Vergehens Bußgelder von bis zu 100.000 Lei (rund 20.000 Euro) vor.

Der Konsum herkömmlicher Zigaretten ist bei jungen Menschen in Rumänien zurückgegangen, aber der Anteil der Schüler im Alter von 13 bis 15 Jahren, die mindestens ein Tabakprodukt, einschließlich erhitzter Tabakprodukte, probiert haben, stieg zwischen 2014 und 2017 um 7,5 % von 35,9 % auf 38,6 % %, heißt es in der 2017 durchgeführten Global Youth Tobacco Survey.

(Sebastian Rotaru | Euractiv.ro)

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