Richter entscheidet zu Gunsten von Sony in Klage wegen Controller-Kommunikation im Wert von 500 Millionen US-Dollar

Ein US-Richter hat entschieden, dass Sony mit seiner PlayStation-Hardware nicht gegen die patentierte Technologie eines anderen Unternehmens verstoßen hat, insbesondere im Hinblick auf die Art und Weise, wie Konsolen und Controller kommunizieren.

Wie von GamesIndustry.biz beschrieben, reichte Genuine Enabling Technology (GET) bereits 2017 erstmals eine Beschwerde gegen Sony ein und behauptete, der PlayStation-Hersteller habe sein Patent aus dem Jahr 1973 mit dem Titel „Method and Apparatus for Producing a Combined Data Stream and Recovering From There“ verletzt der jeweilige Benutzereingabestrom und mindestens ein Eingabesignal.’

Unter den vielen in dem Fall vorgebrachten Behauptungen war ein zentraler Punkt die Art und Weise, wie PlayStation-Konsolen und Controller miteinander verbunden sind. Nun kommuniziert der DualSense, wie wir alle wissen, mit der PS5, indem er ein separates Signal auf einer „langsam variierenden Frequenz“ für Tasteneingaben und ein weiteres, höherfrequentes Signal für Bewegungssteuerungseingaben sendet. GET behauptete, dass kein Gerät gleichzeitig in der Lage sei, beide Signale zu empfangen, bis das Problem mit seinem Patent aus dem Jahr 1973 gelöst wurde.


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