Richter entscheidet, dass das Abtreibungsgesetz von Michigan aus dem Jahr 1931 gegen die Verfassung des Bundesstaates verstößt

Richterin Elizabeth Gleicher sagte, das Gesetz verletze das Recht auf „körperliche Unversehrtheit“ und „gleichen Schutz“, die in der Verfassung des Staates verankert sind.

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