Polnisches System entzieht dem Anwalt ein faires Verfahren – POLITICO



Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Donnerstag einstimmig entschieden, dass eine polnische Disziplinarkammer für Richter einer polnischen Rechtsanwältin das Recht auf ein faires Verfahren vorenthalten hat.

Die Rechtsanwältin Joanna Reczkowicz argumentierte, dass die Kammer, die als Disziplinarkammer des polnischen Obersten Gerichtshofs bekannt ist, nicht rechtskräftig gegründet worden sei und nicht unabhängig sei, um in ihrer Berufung gegen eine dreijährige Aussetzung ordnungsgemäß zu entscheiden. Sie wies darauf hin, dass die Mitglieder der Kammer nicht von Richtern, sondern vom polnischen Unterhaus gewählt würden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich zwar nicht mit der allgemeinen Rechtmäßigkeit der Kammer befasst, kam jedoch zu dem Schluss, dass Reczkowicz ihr Recht auf ein faires Verfahren gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention verloren hat.

In seinem Urteil stimmte das Gericht Reczkowicz zu, dass der politische Einfluss die Disziplinarkammer verdorben habe, da Legislative und Exekutive an der Ernennung der Mitglieder beteiligt seien.

Das Gericht verurteilte die polnische Regierung, Reczkowicz 15.000 Euro Schadenersatz und 420 Euro Auslagen zu zahlen.

Die 2017 gegründete Disziplinarkammer wurde von Demokratiebefürwortern kritisiert, die argumentieren, dass sie im Wesentlichen ein politisches Gremium ist und symptomatisch für eine breitere Erosion demokratischer Normen in Polen ist, die zum Ziel regelmäßiger EU-Kritik geworden ist.

Am Dienstag tadelte die Europäische Kommission Polen wegen seiner Justizreform in einem Bericht zur Bewertung der Rechtsstaatlichkeit in den EU-Ländern.

Auch die Disziplinarkammer selbst wurde vom obersten EU-Gerichtshof gerügt. Letzte Woche hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Kammer gegen EU-Recht verstößt.

Unterdessen hat ein oberstes polnisches Gericht gegen solche EU-Maßnahmen zurückgewiesen und letzte Woche entschieden, dass das Land keine Urteile des Gerichtshofs anwenden muss, die die Justiz betreffen.

Reczkowicz ist auch bei weitem nicht der erste, der sich wegen der Justizreform in Polen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wendet. Seit 2018, teilte das Gericht am Donnerstag mit, wurden beim Gericht 38 Beschwerden wegen der jüngsten Änderungen des polnischen Justizsystems eingereicht.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein internationales Gremium zur Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Es ist kein Teil der EU.

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