Pflegegeldzahlungen werden in den nächsten Wochen erhöht – neue Sätze sind zu erwarten | Persönliche Finanzen | Finanzen

Die Auszahlungsrate der Pflegebeihilfe des DWP wird im April um 6,7 Prozent steigen, was Haushalten, die mit hohen Lebenshaltungskosten zu kämpfen haben, einen willkommenen Aufschwung in Höhe von Hunderten von Pfund mehr bringt.

Das Pflegegeld wird vom Ministerium für Arbeit und Renten (DWP) an Personen über dem gesetzlichen Rentenalter von 66 Jahren ausgezahlt, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Hilfe bei der persönlichen Pflege oder Aufsicht benötigen.

Für die Leistung gelten umfassende Anspruchsvoraussetzungen. Man geht jedoch davon aus, dass eine beträchtliche Anzahl von Menschen sie nicht in Anspruch nimmt, obwohl sie Anspruch auf die Unterstützung haben.

Schätzungen von MoneySavingExpert und Policy in Practice deuten darauf hin, dass bis zu 1,1 Millionen Menschen jährlich bis zu 5,2 Milliarden Pfund entgehen könnten.

Allerdings könnte sich die Inanspruchnahme erheblich auf das Jahreseinkommen einer Person auswirken. Derzeit kann die Leistung in der höchsten Höhe bis zu 441 £ pro Monat betragen, was etwa 5.291 £ pro Jahr entspricht.

Aber ab April wird der Satz noch mehr wert sein, da viele Leistungen entsprechend der Inflationsrate von 6,7 Prozent im September 2023 steigen werden.

Anwesenheitsgeldsatz 2024

Das Pflegegeld wird in zwei Sätzen gezahlt, dem niedrigeren Satz und dem höheren Satz. Der Betrag, den Anspruchsberechtigte erhalten, wird auf der Grundlage der benötigten Hilfe berechnet und nicht auf der Grundlage der aktuellen Hilfe, die die Person erhält oder nicht erhält.

Die neuen niedrigeren und höheren Zahlungssätze, die im April in Kraft treten sollen, sind:

  • Niedrigerer Preis: 72,65 £ pro Woche (vorher 68,10 £)
  • Höherer Tarif: 108,55 £ pro Woche (vorher 101,75 £).

Damit beläuft sich die höchste Zahlung auf etwa 470 £ pro Monat und deutlich höhere 5.644 £ pro Jahr.

Personen, die tagsüber oder nachts Hilfe benötigen, haben möglicherweise Anspruch auf den niedrigeren Satz, während diejenigen, die tagsüber und nachts Hilfe benötigen oder mit einer unheilbaren Krankheit konfrontiert sind, möglicherweise Anspruch auf den höheren Satz haben.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Um Anspruch auf Pflegegeld zu haben, müssen Personen mindestens 66 Jahre alt sein und ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Vereinigten Königreich, in Irland, auf der Isle of Man oder auf den Kanalinseln haben.

Sie müssen sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in Großbritannien (England, Schottland oder Wales) aufhalten und dort seit zwei Jahren wohnhaft sein. Die Person muss außerdem an einer Behinderung oder Krankheit leiden, die so schwerwiegend ist, dass sie Hilfe bei der persönlichen Pflege benötigt.

Die vollständige Liste der Bedingungen, die Anspruch auf Pflegegeld haben, umfasst:

  • Arthritis
  • Spondylose
  • Rückenschmerzen – andere/genaue Diagnose nicht angegeben
  • Erkrankung der Muskeln, Knochen oder Gelenke
  • Trauma an Gliedmaßen
  • Blindheit
  • Taubheit
  • Herzkrankheit
  • Brustkrankheit
  • Asthma
  • Mukoviszidose
  • Zerebrovaskuläre Krankheit
  • Periphere Gefäßerkrankung
  • Epilepsie
  • Neurologische Erkrankungen
  • Multiple Sklerose
  • Parkinson-Krankheit
  • Motoneuronerkrankung
  • Chronische Schmerzsyndrome
  • Diabetes Mellitus
  • Stoffwechselerkrankung
  • Traumatische Paraplegie/Tetraplegie
  • Schwerwiegendes Trauma außer traumatischer Paraplegie/Tetraplegie
  • Lernschwierigkeiten
  • Psychose
  • Psychoneurose
  • Persönlichkeitsstörung
  • Demenz
  • Verhaltensstörung
  • Alkohol- und Drogenmissbrauch
  • Hyperkinetisches Syndrom
  • Nierenerkrankungen
  • Entzündliche Darmerkrankung
  • Darm- und Magenerkrankungen
  • Bluterkrankungen
  • Hämophilie
  • Multisystemstörungen
  • Multiples Allergiesyndrom
  • Hautkrankheit
  • Bösartige Erkrankung
  • Schwer geistig beeinträchtigt
  • Doppelt amputiert
  • Taub und blind
  • Hämodialyse
  • Gebrechlichkeit
  • Vollständige parenterale Ernährung
  • AIDS
  • Infektionskrankheiten: Viruserkrankung – Coronavirus Covid-19
  • Infektionskrankheiten: Viruserkrankung – genaue Diagnose nicht angegeben
  • Infektionskrankheiten: Bakterielle Erkrankung – Tuberkulose
  • Infektionskrankheiten: Bakterielle Erkrankung – genaue Diagnose nicht angegeben
  • Infektionskrankheiten: Protozoenkrankheit – Malaria
  • Infektionskrankheiten: Protozoenkrankheit – andere/genaue Diagnose nicht angegeben
  • Infektionskrankheiten – andere/genaue Diagnose nicht angegeben
  • Kognitive Störung – andere/genaue Diagnose nicht angegeben
  • Sterbenskrank.

Die Menschen müssen in den letzten sechs Monaten einen Lebensunterhalt benötigt haben, es sei denn, sie haben weniger als 12 Monate zu leben.

Es ist jedoch zu beachten, dass Personen keinen Anspruch auf Pflegegeld haben, wenn sie bereits Personal Independence Payment (PIP), Adult Disability Payment (ADP) oder die Pflegekomponente der Disability Living Allowance (DLA) erhalten.

Um einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen, müssen die Betroffenen ein Pflegegeldformular ausfüllen und dabei klar angeben, welche Hilfe sie benötigen und welche Hilfe sie nicht benötigen.

Zugang zu einem Formular erhalten Sie, indem Sie entweder die Hotline unter 0800 731 0122 anrufen oder es hier von der Website der Regierung herunterladen.

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