Österreich verliert EU-Gerichtsverfahren gegen ungarisches Atomkraftwerk – EURACTIV.de

Das Europäische Gericht hat eine Klage der österreichischen Regierung gegen die Europäische Kommission aus dem Jahr 2018 wegen eines von Budapest und Russland finanzierten neuen ungarischen Kernkraftwerks Paks II abgewiesen.

Österreich ist historisch eines der leidenschaftlichsten Anti-Atom-Länder der EU und verklagt derzeit die Europäische Kommission wegen seines „grünen“ Labels für Atomkraft in der EU-Taxonomie.

Im Jahr 2018 verklagte Wien die Kommission auch wegen mangelnder Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs und behauptete, dass die staatliche Beihilfe Ungarns für ein neues Kernkraftwerk gegen die gleichen Wettbewerbsbedingungen des Blocks verstoßen habe. Das untere EU-Gericht hat die Klage am Mittwoch (30. November) abgewiesen.

Das Gericht stellte fest, dass die Subvention mit 12,5 Milliarden Euro zwar von beträchtlicher Höhe war, ihr begrenzter angestrebter Zweck jedoch ihre Auswirkungen auf gleiche Wettbewerbsbedingungen begrenzte.

“Seit es [€12.5 billion state aid] betrifft nur die Investitionskosten für zwei neue Reaktoren als Ersatz für die vier alten Reaktoren, die aufgrund ihres Alters schrittweise abgeschaltet werden, und es sind keine Betriebsbeihilfen vorgesehen, die Auswirkungen auf den Energiemarkt sind begrenzt“, so der Gericht festgestelltwobei das österreichische Argument der unverhältnismäßigen staatlichen Beihilfen zurückgewiesen wurde.

Auch die anderen Argumente Wiens wurden vom Gericht zurückgewiesen.

Österreich beschwerte sich Budapest hatte es versäumt, das öffentliche Beschaffungsverfahren aufrechtzuerhalten, dass staatliche Beihilfen für scheiternde Unternehmen gegen EU-Vorschriften verstoßen und dass das Kernkraftwerk die beherrschende Stellung von MVM Hungarian Electricity auf dem ungarischen Markt stärken würde.

Das Gericht wies auch die Behauptung Österreichs zurück, dass das Kernkraftwerk die Liquidität auf dem ungarischen Stromgroßhandelsmarkt verringern könnte, dass die Kommission nicht alle mit dem Bau des Kraftwerks verbundenen Kosten berücksichtigt und keine angemessene Abrechnung vorgelegt habe Gründen, wie es die EU-Vorschriften verlangen.

Die Argumente der Europäischen Kommission wurden von Tschechien, Frankreich, Ungarn, Polen, der Slowakei und dem Vereinigten Königreich unterstützt und verstärkt. Österreich sei in dem Verfahren von Luxemburg unterstützt worden.

„Das Urteil des Gerichts ist für mich nicht nachvollziehbar“, kommentierte Österreichs Energie- und Umweltministerin Leonore Gewessler.

„Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Europäische Kommission im Rahmen des Beihilfeverfahrens nicht die richtige Entscheidung getroffen hat und dass es gerade jetzt ein völlig falsches Signal ist, Subventionen für den Bau von Kernkraftwerken als unbedenklich einzustufen“, so Gewessler betont.

Nach Abweisung ihrer Klagen durch das Gericht könnte die österreichische Regierung die Angelegenheit bis zur höchsten Instanz – dem Europäischen Gerichtshof – bringen. Bisher hat kein Regierungsbeamter die Absicht Wiens ausdrücklich bekundet.

„Wir werden das Urteil sehr genau prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden“, sagte Gewessler.

Angesichts des aktuellen Sicherheitskontexts „ist es äußerst besorgniserregend, dass Russland an der kritischen Infrastruktur eines EU-Landes beteiligt ist“, fügte sie hinzu.

[Edited by Zoran Radosavljevic]


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