Oberstes EU-Gericht findet Lücken im Markenantrag für Schweizer Käse – POLITICO

Der für seine zahlreichen Löcher bekannte Schweizer Emmentaler darf in der Europäischen Union nicht markenrechtlich geschützt werden, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union am Mittwoch.

„Der Begriff ‚Emmentaler‘ kann nicht als EU-Marke für Käse geschützt werden“, sagte der EuGH in seinem Urteil.

Die Marke, so argumentierte das Gericht, sei „für das relevante deutsche Publikum beschreibend für eine Käsesorte und werde nicht als Hinweis auf die geografische Herkunft dieses Käses wahrgenommen.“

Daher genieße sie „keinen Schutz als Kollektivmarke“, urteilte das Gericht.

Ursprünglich im deutschsprachigen Emmental in der Region Bern hergestellt, ist der Emmentaler einer der bekanntesten Schweizer Käsesorten. Im Jahr 2021 wurden weltweit 10.772 Tonnen davon exportiert.

Der Käse wird in der Schweiz seit 2006 mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (AOP) hergestellt, doch Lobbygruppen sagen, dass er im Ausland häufig kopiert wird. Das AOP gilt nur innerhalb der Schweiz, hat jedoch keine Zuständigkeit in der EU.

Das Urteil des EuGH bestätigte eine frühere Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), das einen Antrag von Emmentaler Switzerland abgelehnt hatte, einer Unternehmensgruppe, die die Käsemarke aufgrund ihrer Herkunft als Marke schützen wollte. Durch die Gewährung eines EU-weiten Schutzes wäre es für Käsehersteller in der EU illegal geworden, den Namen „Emmentaler“ zu verwenden.

Die Emmentaler-Käse-Lobby legte daraufhin Berufung gegen die Entscheidung des EUIPO vor dem EuGH ein. Das Urteil des Gerichts ist ein Sieg für Deutschland und Frankreich – die das Patentamt in diesem Fall unterstützt hatten –, die weiterhin im Inland hergestellten Käse unter dem Namen „Emmentaler“, auf Französisch „Emmentaler“, verkaufen können.

Der Emmentaler-Fall ist der jüngste Rechtsstreit um Schweizer Käse.

In einem ähnlichen Rechtsstreit im März entschied ein US-Gericht, dass der Begriff „Gruyère“ – eine auf dem amerikanischen Markt übliche Bezeichnung für Käse – nicht einer Käsesorte aus der Region Gruyère in der Schweiz und in Frankreich vorbehalten werden dürfe.


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