NSW wird in Stunden eine 90-prozentige Doppeldosis-Impfung erreichen, da der Staat 249 Fälle verzeichnet

Versammlungen im Haus und im Freien im öffentlichen Raum

Keine Begrenzung der Besucherzahl eines Hauses

Die Dichte wird sich auf eine Person pro 2 m² für Innen- und Außenbereiche verschieben

Die Anzahl der Personen, die an informellen Zusammenkünften im Freien teilnehmen können, ist nicht begrenzt

CovidSafe-Plan für Outdoor-Events mit mehr als 1.000 Personen erforderlich

Veranstaltungsorte wie Gastronomie, Einzelhandelsgeschäfte und Fitnessstudios

Einzelhandelsgeschäfte können mit einer Person pro 2 m² betrieben werden

Persönliche Dienstleistungen wie Friseur, Spa, Nagel, Schönheit, Wachsen, Tätowierung und Massage können mit einer Person pro 2 m² durchgeführt werden

Gastronomiebetriebe können mit einer Person pro 2 m² innen und außen betrieben werden, ohne dass Sitzgelegenheiten zum Essen und Trinken erforderlich sind

Fitnessstudios und Indoor-Freizeiteinrichtungen, einschließlich Hallenbäder, können mit einer Person pro 2 m² (ohne Deckel) betrieben werden. Fitness- und Tanzkurse auf 20  begrenzt

Intime Dienste können mit einer Person pro 4 m² geöffnet werden

Große Freizeiteinrichtungen im Freien

Große Freizeiteinrichtungen im Freien wie Stadien, Rennbahnen, Themenparks und Zoos können mit einer Person pro 2 m² betrieben werden

Unterhaltungs-, Informations- und Bildungseinrichtungen

Unterhaltungseinrichtungen (einschließlich Kinos, Theater, Musiksäle) können mit einer Person pro 2 m² betrieben werden

Informations- und Bildungseinrichtungen (einschließlich Bibliotheken, Museen und Galerien) können mit einer Person pro 2 m² betrieben werden

Vergnügungszentren und Nachtclubs können mit einer Person pro 4 m² geöffnet werden

Von zu Hause aus arbeiten

Die Arbeit von zu Hause aus liegt im Ermessen des Arbeitgebers

Hochzeiten, Beerdigungen und Gotteshäuser

Eine Person pro 2 qm für Hochzeiten mit Tanzen erlaubt und Essen und Trinken im Stehen erlaubt

Eine Person pro 2 qm für Beerdigungen

Kirchen und Gotteshäuser können mit einer Person pro 2 qm betrieben werden, mit Singen erlaubt

Masken

Die Regeln zum Tragen von Masken bleiben so wie bisher, bis das Impfziel von 95 Prozent erreicht ist

Maskenpflicht besteht in Innenräumen außer an Wohnorten sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln und Flugzeugen

Weitere Informationen zur Roadmap zur Wiedereröffnung von NSW finden Sie unter www.nsw.gov.au/Covid-19.

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