Versammlungen im Haus und im Freien im öffentlichen Raum
Keine Begrenzung der Besucherzahl eines Hauses
Die Dichte wird sich auf eine Person pro 2 m² für Innen- und Außenbereiche verschieben
Die Anzahl der Personen, die an informellen Zusammenkünften im Freien teilnehmen können, ist nicht begrenzt
CovidSafe-Plan für Outdoor-Events mit mehr als 1.000 Personen erforderlich
Veranstaltungsorte wie Gastronomie, Einzelhandelsgeschäfte und Fitnessstudios
Einzelhandelsgeschäfte können mit einer Person pro 2 m² betrieben werden
Persönliche Dienstleistungen wie Friseur, Spa, Nagel, Schönheit, Wachsen, Tätowierung und Massage können mit einer Person pro 2 m² durchgeführt werden
Gastronomiebetriebe können mit einer Person pro 2 m² innen und außen betrieben werden, ohne dass Sitzgelegenheiten zum Essen und Trinken erforderlich sind
Fitnessstudios und Indoor-Freizeiteinrichtungen, einschließlich Hallenbäder, können mit einer Person pro 2 m² (ohne Deckel) betrieben werden. Fitness- und Tanzkurse auf 20 begrenzt
Intime Dienste können mit einer Person pro 4 m² geöffnet werden
Große Freizeiteinrichtungen im Freien
Große Freizeiteinrichtungen im Freien wie Stadien, Rennbahnen, Themenparks und Zoos können mit einer Person pro 2 m² betrieben werden
Unterhaltungs-, Informations- und Bildungseinrichtungen
Unterhaltungseinrichtungen (einschließlich Kinos, Theater, Musiksäle) können mit einer Person pro 2 m² betrieben werden
Informations- und Bildungseinrichtungen (einschließlich Bibliotheken, Museen und Galerien) können mit einer Person pro 2 m² betrieben werden
Vergnügungszentren und Nachtclubs können mit einer Person pro 4 m² geöffnet werden
Von zu Hause aus arbeiten
Die Arbeit von zu Hause aus liegt im Ermessen des Arbeitgebers
Hochzeiten, Beerdigungen und Gotteshäuser
Eine Person pro 2 qm für Hochzeiten mit Tanzen erlaubt und Essen und Trinken im Stehen erlaubt
Eine Person pro 2 qm für Beerdigungen
Kirchen und Gotteshäuser können mit einer Person pro 2 qm betrieben werden, mit Singen erlaubt
Masken
Die Regeln zum Tragen von Masken bleiben so wie bisher, bis das Impfziel von 95 Prozent erreicht ist
Maskenpflicht besteht in Innenräumen außer an Wohnorten sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln und Flugzeugen
Weitere Informationen zur Roadmap zur Wiedereröffnung von NSW finden Sie unter www.nsw.gov.au/Covid-19.