Klagen, in denen die Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Mietregulierungssystems in Frage gestellt wurde, wurden kürzlich niedergeschlagen, könnten aber vor dem Obersten Gerichtshof landen.
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Klagen, in denen die Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Mietregulierungssystems in Frage gestellt wurde, wurden kürzlich niedergeschlagen, könnten aber vor dem Obersten Gerichtshof landen.
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