Neue Blockchain-Top-Level-Domains: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, also kommt nicht zu spät“, schrieb Shakespeare in Maß für Maßim Jahr 1616. „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ ist ein gewohnheitsrechtliches Sprichwort, das bedeutet, dass Privilegien abgeschafft werden, „jeder ist frei, hinzugehen und sein Korn zu mahlen, wo er will, aber der Müller ist nicht frei, den Letzten vor dem Ersten zu servieren“ (J.-L.-Alexandre Bouthors, Les Proverbes, dictons et maximes du droit rural traditionnel, A. Durand (Paris), 1858, Nr. 57, p. 120, aus dem Französischen übersetzt). Im Zusammenhang mit geistigem Eigentum: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, das ist das einzige Prinzip, nach dem Erfinder behandelt werden sollten“ (GGM Hardingham, „Lettre de Grande-Bretagne“, La propriété industrielle, 1892, Nr. 9, p. 128, aus dem Französischen übersetzt).

Tatsächlich bildet die Regel eine der Säulen (aber nicht die einzige) des Rechts des geistigen Eigentums. Das Gesetz bestätigt eine Regel des gesunden Menschenverstands, indem es dem ersten Schöpfer eines Werks, einer Erfindung oder einer Marke ein ausschließliches Recht verleiht. Der gesunde Menschenverstand schreibt auch vor, dass Schöpfungen ohne Originalität (Urheberrecht), Neuheit (Patentrecht) oder Unterscheidungskraft (Markenrecht) kein ausschließliches Recht eingeräumt wird.

Was ist mit der Erstellung einer generischen Top-Level-Domain? Die Frage stellt sich für die alternative (nicht-DNS) Top-Level-Domain (TLD) .WALLET, die derzeit Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen Unstoppable Domains (erster Einsteiger) und Handshake (zweiter Einsteiger) ist. Das Wort „Wallet“ kann aufgrund seines beschreibenden Charakters (da es im Zusammenhang mit Krypto-Finanzdienstleistungen verwendet werden soll) keine Markenrechte begründen. Die Unmöglichkeit, ein geistiges Eigentumsrecht zu verleihen, sollte grundsätzlich der Handelsfreiheit zugutekommen und folglich die Koexistenz von zwei oder mehr .WALLET-TLDs ermöglichen. Eine solche Situation ist jedoch für die Betreiber, Inhaber von Schutzrechten oder Behörden nicht unbedingt wünschenswert. Daher muss man mit einiger Genugtuung eine kürzliche Ankündigung von Unstoppable Domains begrüßen. Am 18. Oktober 2022 gab dieses Unternehmen, das mehrere alternative Endungen erstellt hat, darunter .COIN und .WALLET, bekannt, dass es auf .COIN verzichtet, weil es bemerkt hatte, dass ein Konkurrent, Emercoin, zuvor eine .COIN (unstoppabledomains.com , 18.10.2022). Daher erlegt sich Unstoppable Domains die Doktrin auf, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Bei der Aufgabe von .COIN geht es jedoch nicht darum, gegenüber Emercoin ritterlich zu sein. Tatsächlich könnte der Wert von .WALLET den von .COIN unermesslich übersteigen (iptwins.com, 07.09.2022). Der Verzicht auf .COIN ist rein strategisch. Tatsächlich kann Unstoppable Domains vor dem Richter wie vor seinem Gegner (Handshake) nicht die Theorie des Monopols unterstützen (jede Top-Level-Domain ist einzigartig) und gleichzeitig seine .COIN behalten, da eine alternative Registrierung (Emercoin) zuvor eine .COIN erstellt hatte. Mit anderen Worten, durch die Aufgabe von .COIN sendet Unstoppable Domains eine solide Botschaft an Handshake und den Richter. Die Wette ist riskant, sagt aber auch den Wert aus, auf den Unstoppable DomainBlockchain, Domain Names, Competition, First Come First Served, Unstoppable Domains, Handshake, Wallet, Coin, Emercoin, Web 3s die .WALLET schätzt!

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