Die Bundesanwaltschaft stellte fest, dass mindestens ein Mitarbeiter des Wall-Street-Unternehmens zwischen 2018 und 2021 betrügerische Praktiken bei der Abwicklung des Handels mit großen Aktienpaketen begangen hatte.
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Die Bundesanwaltschaft stellte fest, dass mindestens ein Mitarbeiter des Wall-Street-Unternehmens zwischen 2018 und 2021 betrügerische Praktiken bei der Abwicklung des Handels mit großen Aktienpaketen begangen hatte.
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