Meta verliert an Attraktivität hinsichtlich der Datenerfassung in Deutschland

Die Datenerhebungspraktiken von Meta wurden am Dienstag in Frage gestellt, nachdem das höchste Gericht der Europäischen Union eine Entscheidung der deutschen Kartellbehörden bestätigt hatte, wonach das Unternehmen seine Dominanz in den sozialen Medien durch das Sammeln von Informationen über Nutzer missbraucht hatte.

Das Urteil in dem genau beobachteten Fall des Europäischen Gerichtshofs ebnete dem Bundeskartellamt, Deutschlands oberster Kartellbehörde, den Weg, Meta daran zu hindern, Daten zu kombinieren, die über Benutzer auf seinen verschiedenen Plattformen, einschließlich Facebook, Instagram und WhatsApp, gesammelt wurden außerhalb von Websites und Apps, sofern keine ausdrückliche Genehmigung der Benutzer eingeholt wird.

Die Entscheidung untergräbt das Geschäftsmodell von Meta, das auf dem Verkauf zielgerichteter Werbung auf der Grundlage der riesigen Datenmengen basiert, die es über seine Benutzer sammelt, wenn diese Meta-Dienste nutzen und im Internet surfen.

Die Entscheidung gibt den Befürwortern einer strengeren Regulierung der weltweit größten Technologieunternehmen neuen Auftrieb. Obwohl das Urteil nur für Meta-Dienste in Deutschland gilt, wird erwartet, dass es Auswirkungen auf andere Kartellbehörden in der Europäischen Union haben wird.

Ein neues EU-Kartellgesetz namens Digital Markets Act tritt in den kommenden Monaten in Kraft und gibt den Regulierungsbehörden neue Befugnisse, um den Wettbewerb im Technologiesektor zu fördern.

Insbesondere bietet das Gerichtsurteil vom Dienstag den Behörden in der Europäischen Union eine solidere Rechtsgrundlage für die Prüfung, wie Datenerfassungspraktiken den Wettbewerb beeinträchtigen könnten, was eine neue Richtung für die Durchsetzung des Kartellrechts darstellt.

Das Gericht sagte, dass Regulierungsbehörden, die Kartellfälle untersuchen, auch prüfen können, ob ein Unternehmen gegen das Datenschutzrecht der Europäischen Union, die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verstößt

Im Jahr 2019 stellten die deutschen Aufsichtsbehörden anhand einer neuartigen Auslegung des Kartellrechts fest, dass die Datenerfassungspraktiken von Meta nicht nur einen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln, sondern auch gegen die DSGVO darstellten. Die Behörden sagten, Meta benötige die Erlaubnis der Nutzer und dürfe nicht einfach endlose Beträge einsammeln von Daten, nur weil sich ein Benutzer für die Nutzung eines der Dienste des Unternehmens angemeldet hatte.

Andreas Mundt, Deutschlands oberste Kartellbehörde, sagte, die Richtlinien von Meta kämen einer falschen Entscheidung gleich und zwingten die Menschen dazu, entweder Meta-Dienste zu nutzen und ihre Daten zu teilen oder sich den allgegenwärtigen Social-Media-Seiten des Unternehmens ganz fernzuhalten.

Nachdem das Unternehmen gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte, landete es schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

Herr Mundt drängt seit langem darauf, dass die Regulierungsbehörden strenger gegen Facebook und andere Technologiegiganten vorgehen. Er argumentierte, dass Facebook die von seinen Nutzern gesammelten Daten nutzt, um seine Position gegenüber Konkurrenten zu stärken, was dem Wettbewerb schadet.

In einer Erklärung sagte Meta, man prüfe „die Entscheidung des Gerichts und werde zu gegebener Zeit mehr zu sagen haben“.

Das Unternehmen muss nun in Deutschland Änderungen vornehmen, um dem Urteil nachzukommen. Dazu gehört wahrscheinlich auch ein neues Menü, das den Benutzern mehr Auswahlmöglichkeiten darüber gibt, wie ihre Daten erfasst werden.

Doch die Entscheidung hat auch Auswirkungen auf andere Online-Plattformen, die große Datenmengen für digitale Werbung sammeln, darunter Amazon, Google und TikTok.

„Wenn große Internetunternehmen sehr persönliche Daten von Verbrauchern nutzen, kann diese Nutzung auch wettbewerbsrechtlich als missbräuchlich angesehen werden“, sagte die deutsche Kartellbehörde Mundt in einer Erklärung am Dienstag. „Das Urteil wird weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle der Datenwirtschaft haben.“

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