Mein Nachbar hat mit der Bienenhaltung begonnen – kann ich ihn daran hindern? DEAN DUNHAM antwortet

Mein Nachbar hat mit der Bienenhaltung begonnen. Gibt es eine Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben?

GH, Paddock Wood, Kent.

Der Haken: Ein Hausbesitzer macht sich Sorgen um das neue Hobby seines Nachbarn – die Bienenzucht. Aber kann er irgendetwas tun?

Dekan Dunham antwortet: Der Ausgangspunkt ist, dass Ihr Nachbar das Recht hat, Bienen zu halten, und wenn Ihnen dadurch kein Schaden oder erhebliche Probleme entstehen, können Sie nicht Einspruch erheben oder Ihrem Nachbarn Einhalt gebieten, nur weil Ihnen die Idee nicht gefällt.

Wenn Sie jedoch glauben, dass die Bienen eine Belästigung oder ein Gesundheitsrisiko für Sie und Ihre Familie darstellen, könnte sich die Situation ändern.

Ein Gesetz namens „Environmental Protection Act 1990“ deckt eine Reihe von Umweltproblemen ab, die als gesetzliche Belästigung interpretiert werden können, darunter Lärm, Geruch und Umweltverschmutzung.

Abschnitt 79(f) besagt, dass eine gesetzliche Belästigung „jedes Tier umfasst, das an einem Ort oder in einer Weise gehalten wird, die der Gesundheit schadet oder eine Belästigung darstellt“.

Eine tatsächliche Belästigung muss nicht nachgewiesen werden, es reicht aus, wenn die beanstandete Tätigkeit Ihr persönliches Wohlbefinden beeinträchtigt.

Außerdem haben die örtlichen Behörden manchmal ihre eigenen Verordnungen oder Verordnungen zur Bienenhaltung. Es lohnt sich also, nachzuschauen, ob dies an Ihrem Wohnort der Fall ist, und sich genau darüber zu informieren, was in diesen Verordnungen steht.

Auf der Grundlage dessen, was das Gesetz und alle örtlichen Vorschriften besagen, sollten Sie zunächst mit Ihrem Nachbarn sprechen und Ihre Bedenken auf eine nicht konfrontative und freundliche Weise äußern.

Wenn das Problem dadurch nicht behoben wird, besteht Ihr nächster Schritt darin, sich an die Umweltgesundheitsabteilung Ihrer Gemeinde zu wenden und eine Beschwerde einzureichen.

Bedenken Sie, dass Ihre Beschwerde nur dann ernst genommen werden kann, wenn Sie nachweisen müssen, dass ein gesetzliches Ärgernis vorliegt oder dass gegen örtliche Gesetze oder Vorschriften (falls vorhanden) verstoßen wird.

Bevor Sie sich an die Gemeindeverwaltung wenden, sollten Sie daher so viele Beweise wie möglich in Bezug auf das Problem sammeln, z. B. Fotos oder Videos, die zeigen, dass die Bienen eine Belästigung oder ein Gesundheitsrisiko für Sie oder Ihre Familie darstellen.

Wenn der Gemeinderat davon ausgeht, dass eine gesetzliche Belästigung vorliegt, ist er gemäß Abschnitt 80 des Umweltschutzgesetzes befugt, verschiedene Schritte zu unternehmen, einschließlich der Ausstellung einer Mitteilung, die die Beseitigung der Belästigung fordert oder deren Auftreten oder Wiederauftreten verbietet oder einschränkt. Es könnte auch dazu führen, dass die Tätigkeit des Imkers stark eingeschränkt oder sogar ganz eingestellt wird.

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BN, Lyndhurst.

Dekan Dunham antwortet: Die meisten Hausratversicherungen decken beispielsweise den Diebstahl von Pflanzen außerhalb Ihres Grundstücks ab.

Da die Policen jedoch unterschiedlich sind, müssen Sie sich den Wortlaut Ihrer jeweiligen Hausratversicherungspolice ansehen, um herauszufinden, was darin steht.

Alle Policen enthalten verschiedene Ausschlüsse (z. B. eine Liste von Gegenständen und Umständen, für die Sie keinen Anspruch geltend machen können). Sie müssen daher sicherstellen, dass Topfpflanzen nicht in einer solchen Liste enthalten sind und dass Ihre „Außen“-Abdeckung nicht auf Ihren Hintergarten beschränkt ist .

Beispielsweise habe ich kürzlich eine Police gesehen, die den Diebstahl von Pflanzen, die in die Erde gepflanzt wurden, und nicht in einen Topf, ausdrücklich ausschloss.

Versicherer neigen auch dazu, Gegenstände auszuschließen, die drinnen hätten aufbewahrt werden sollen. Daher ist es wichtig, dass Sie den Nachweis erbringen, dass es sich um eine Anlage im Freien handelt.

Wenn Sie versichert sind, müssen Sie feststellen, ob es eine Obergrenze für Ihren Anspruchsbetrag gibt.

Für Outdoor-Artikel gelten aufgrund des höheren Diebstahl- oder Beschädigungsrisikos in der Regel niedrigere Deckungsgrenzen. Versicherungsanbieter decken diese daher in der Regel nur bis zu einem bestimmten Betrag ab, oft etwa 250 £.

Wenn Sie einen teuren Gegenstand haben, lohnt es sich immer, vor Beginn des Versicherungsschutzes Ihren Versicherer zu benachrichtigen und eine schriftliche Bestätigung einzuholen, dass der Gegenstand im Schadens- oder Diebstahlfall abgedeckt ist.

Auch bei Außengegenständen empfiehlt es sich, sich bestätigen zu lassen, dass diese abgedeckt werden und genau anzugeben, wo sie sich im Außenbereich befinden.

Sollten Sie später Anlass zur Geltendmachung eines Anspruchs haben, zahlt sich diese schriftliche Bestätigung Ihres Versicherungsschutzes aus und sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Schadensfalls.


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