In einer dem Unterlassungsschreiben beigefügten Erklärung bezeichnete der New Yorker Generalstaatsanwalt die Anordnung als „transphob und offensichtlich illegal“.
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In einer dem Unterlassungsschreiben beigefügten Erklärung bezeichnete der New Yorker Generalstaatsanwalt die Anordnung als „transphob und offensichtlich illegal“.
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