Krisenzeit im Sorgfaltspflichtrecht – EURACTIV.com

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der EU ist ein Gesetz, das darauf abzielt, europäische Unternehmen für etwaige Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltstandards in ihren Wertschöpfungsketten zur Verantwortung zu ziehen.

Nach den vorgeschlagenen Regelungen müssten Unternehmen Due-Diligence-Prozesse einführen, mit denen sie auf eine umfassende Reduzierung dieser Risiken hinarbeiten müssten.

Das CSDDD, das erstmals Anfang 2022 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde, befindet sich nun in der letzten Phase der Verhandlungen und wird zwischen den Regierungen der Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament diskutiert.

Allerdings unterscheidet sich die Position der im Rat vertretenen Regierungen der Mitgliedstaaten erheblich von der des Parlaments.

Über die Tragweite des Sorgfaltspflichtgesetzes sind sich die beiden Gesetzgeber uneinig. Sollten KMU ausgeschlossen werden? Sollten Investoren und Kreditgeber ausgeschlossen werden? Wer trägt die Beweislast?

Diese Fragen werden in den nächsten Wochen und Monaten entschieden.


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