Sie warnen: „Die Kfz-Steuer wird auf alle Fahrzeuge erhoben, die öffentliche Straßen benutzen (entweder zum Fahren oder Parken) und die Umwelt belasten – nämlich Benzin- und Dieselfahrzeuge.
„Seit April 2017 sind neue reine Elektrofahrzeuge jedoch von der Kfz-Steuer befreit, da es sich bei der Steuer nun im Wesentlichen um eine ‚Kohlenwasserstoff‘-Steuer handelt.
„Ohne gültige TÜV-Bescheinigung darf man nicht auf öffentlichen Straßen fahren.“
Die Post hat auch gewarnt, dass Fahrer zusammen mit den Fahrzeugdokumenten eine gültige TÜV-Bescheinigung mitbringen müssen, wenn sie die Kfz-Steuer über sie beantragen