Inhaber einer blauen Plakette dürfen an diesen 11 Stellen nicht parken

Personen mit einer Blauen Plakette, die Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Problemen, die ihre Gehfähigkeit beeinträchtigen, verliehen werden, sind von bestimmten Parkbeschränkungen ausgenommen.

Sogar diejenigen, die aufgrund versteckter Krankheiten wie Demenz, Autismus oder Parkinson nicht in der Lage sind, Auto zu fahren, könnten eine blaue Plakette besitzen, die es dem Fahrer ermöglicht, beispielsweise näher an Geschäften zu parken.

Mit der Blauen Plakette kann ein Fahrzeug an vielen Stellen parken, wo andere Autofahrer nicht parken können, beispielsweise an Parkuhren auf der Straße, an gebührenpflichtigen Parkplätzen auf der Straße, auf Behindertenparkplätzen und über einfachen oder doppelten gelben Linien.

Während die Privilegien des Blue Badge äußerst hilfreich sein können, müssen Inhaber des Passes dennoch andere Einschränkungen berücksichtigen, die für sie gelten könnten.

Zunächst müssen die Inhaber des Ausweises jedoch sicherstellen, dass die Blaue Plakette korrekt angezeigt wird, um kein Bußgeld zu zahlen.

Bei der Verwendung eines Blue Badge ist es wichtig, dass es korrekt angezeigt wird. Es sollte oben auf dem Armaturenbrett angebracht werden, sodass es durch die Windschutzscheibe gut sichtbar ist.

Die Vorderseite des Abzeichens sollte nach oben zeigen und die Fotoseite sollte von außerhalb des Fahrzeugs nicht sichtbar sein. Auf beiden Seiten des Abzeichens befinden sich Markierungen, die Ihnen helfen, sich daran zu erinnern, wie Sie es anbringen müssen.

Beachten Sie, dass Transport Scotland Inhabern einer blauen Plakette empfiehlt, nach Möglichkeit in Parkbuchten und nicht über gelben Linien zu parken.

Beachten Sie, dass es mehr als 10 Orte gibt, an denen Inhaber einer blauen Plakette zu keiner Tageszeit parken dürfen. Wenn sie dies tun, könnten sie mit einer Geldstrafe belegt werden.

Auch mit einer Blauen Plakette dürfen Sie an folgenden Orten nicht parken:

  • In Lade-/Entladebuchten, es sei denn, die Schilder geben Zeitbeschränkungen für Ausweisinhaber an
  • Auf doppelten oder einfachen roten Linien während ihrer Betriebszeiten
  • Wo sich am Bordstein eine oder zwei gelbe Markierungen befinden
  • Wo es in der Mitte der Straße doppelte weiße Linien gibt, auch wenn eine der Linien unterbrochen ist
  • Parkplätze, die für bestimmte Benutzer wie Anwohner oder Taxis reserviert sind
  • Fußgängerüberwege und Zickzacklinien
  • Freiflächen (Halteverbot), einschließlich städtischer Freiflächen und Bushaltestellen, während ihrer Betriebszeiten
  • Die Markierungen „Freihalten“ der Schule während der auf dem gelben Halteverbotsschild angegebenen Stunden sind angegeben
  • Bus-, Straßenbahn- oder Fahrradspuren (Badge-Inhaber sind nicht berechtigt, auf Busspuren zu fahren)
  • Abgehängte Zählerfelder oder wenn die Verwendung des Zählers nicht gestattet ist
  • Wo vorübergehende Parkbeschränkungen gelten – etwa aufgrund von Straßenbauarbeiten oder Wartesperren

Weitere Informationen zum Blue-Badge-Programm finden Sie bei MyGov.

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